Mal angenommen, folgende Situation besteht ab 2009 in einer Familie (eigentlich nicht außergewöhnlich):
- Ehemann ist angestellt und privat krankenversichert , verdient über BBG
- Ehefrau war bis zur Geburt eines Kindes angestellt und verdiente unter der BBG, ist gesetzlich krankenversichert
- Nach der Geburt bzw. Mutterschutz bezieht die Ehefrau Elterngeld und erzielt sonst kein eigenes Einkommen
Dazu meine Fragen:
-
Ist während des Bezugs des Elterngeldes durch die Ehefrau ein GKV-Beitrag zu entrichten? (ich meine: nein, da beitragsfrei weiterversichert).
Falls ja, woran bemisst sich die Beitragshöhe? Nur am Elterngeld oder am gesamten Familieneinkommen (vgl. Frage 2)?
-
Falls die Ehefrau nach der Elternzeit kein eigenes Einkommen hat, war die Beitragshöhe für freiwillig Versicherte ohne eigenes Einkommen bisher in den Satzungen der GKV geregelt. Der Beitrag wurde am Familieneinkommen bemessen, aber häufig begrenzt auf die Hälfte der BBG, also ca. 270 Euro (bei 15% auf 3.600 Euro / 2).
Was ändert sich in dieser Situation durch den Gesundheitsfonds ab 01.01.2009?
Gilt die Berechnung nach dieser Information http://www.banktip.de/rubrik2/20149/4/Sonderfall-Fre…
„Die Mindestgrenze liegt bei einem Einkommen von 1890 Euro monatlich. Verdient ein freiwillig Versicherter weniger als diesen Betrag, muss er trotzdem 17,1 Prozent von 1890 Euro zahlen. Das sind monatlich 323,19 Euro.“ ? (17,1% = 14,9% GKV + 2,2% Pflegev.)
-
Muss der Arbeitgeber des Ehemanns sich in Form des Arbeitgeberzuschusses an dem GKV-Beitrag der Ehefrau sowie dem PKV-Beitrag des Kindes beteiligen, im Rahmen der Höchstbeträge? (bisher: ca. 15% auf BBG)?
Vielen Dank!
Mal angenommen, folgende Situation besteht ab 2009 in einer
Familie (eigentlich nicht außergewöhnlich):
- Ehemann ist angestellt und privat krankenversichert ,
verdient über BBG
- Ehefrau war bis zur Geburt eines Kindes angestellt und
verdiente unter der BBG, ist gesetzlich krankenversichert
- Nach der Geburt bzw. Mutterschutz bezieht die Ehefrau
Elterngeld und erzielt sonst kein eigenes Einkommen
Dazu meine Fragen:
- Ist während des Bezugs des Elterngeldes durch die Ehefrau
ein GKV-Beitrag zu entrichten? (ich meine: nein, da
beitragsfrei weiterversichert).
beitragsfrei geht nur dann wenn der Ehegatte auch GKV wäre und grundsätzlich Anspruch auf Familienversicherung bestünde.
Falls ja, woran bemisst sich die Beitragshöhe? Nur am
Elterngeld oder am gesamten Familieneinkommen (vgl. Frage 2)?
Hälfte eigenes Einkommen Hälfte Ehegatte - max. Beitragsbemessungsgrenze (bei vielen Kassen auch max. 50% Beitragsbemessungsgrenze)
- Falls die Ehefrau nach der Elternzeit kein eigenes
Einkommen hat, war die Beitragshöhe für freiwillig Versicherte
ohne eigenes Einkommen bisher in den Satzungen der GKV
geregelt. Der Beitrag wurde am Familieneinkommen bemessen,
aber häufig begrenzt auf die Hälfte der BBG, also ca. 270 Euro
(bei 15% auf 3.600 Euro / 2).
Was ändert sich in dieser Situation durch den Gesundheitsfonds
ab 01.01.2009?
Gilt die Berechnung nach dieser Information
http://www.banktip.de/rubrik2/20149/4/Sonderfall-Fre…
„Die Mindestgrenze liegt bei einem Einkommen von 1890 Euro
monatlich. Verdient ein freiwillig Versicherter weniger als
diesen Betrag, muss er trotzdem 17,1 Prozent von 1890 Euro
zahlen. Das sind monatlich 323,19 Euro.“ ? (17,1% = 14,9% GKV
Das hört sich an, als wenn dieser Hinweis sich auf Selbständige bezieht und nicht auf die anderen freiwillig Versicherten
- Muss der Arbeitgeber des Ehemanns sich in Form des
Arbeitgeberzuschusses an dem GKV-Beitrag der Ehefrau sowie dem
PKV-Beitrag des Kindes beteiligen, im Rahmen der
Höchstbeträge? (bisher: ca. 15% auf BBG)?
ja, das ist u.U. möglich
Vielen Dank!
Bitte
Czauderna