Beitrag GKV bei Promotionssipendium

Hallo liebe Community,

folgender Sachverhalt:

Ein Doktorand (über 25 J.) bekommt monatlich ein Stipendium über 1470 Euro. Da ein Promotionsstudent nicht mehr den studentischen Tarif von ca 60. Eur bezahlt ist mir klar. Allerdings würde mich interessieren, ob er den Mindestbetrag von ca. 160 Eur bezahlen oder ca. 225 (15.5%) bezahlen muss. Mit diesem Link

http://www.finanztip.de/tip/versicherungsvergleich/g…

komme ich sogar auf fast 300 Eur

Stipendien sind ja bekanntermaßen steuerfrei. Nun weiß ich nicht, ob ein Stipendium für die GKV eine Rolle spielt, muss man es überhaupt angeben oder kann man es verschweigen?

Wie verhält es sich allgemein mit den Versicherungen verglichen mit einer 50% TVöD-Stelle (ca. 1546 Eur brutto, 1070 Eur netto), wenn man mit 1470 Eur Stipendium die gleiche soziale Absicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung usw.) haben möchte?

Nach meiner Einschätzung spart man zwar die Lohnsteuer, muss dafür aber deutlich mehr Sozialversicherungsbeiträge zahlen, das es keinen Arbeitgeber gibt, der die Hälfte übernimmt. Es wäre ziemlich unfair, wenn ein Stipendiat letztlich draufzahlen muss.

Hallo,

auch wenns am Thema vorbei geht: Der letzte Satz wundert mich schon. Der Stipendiat zahlt nicht drauf, sondern bekommt etwas und zwar ohne direkt sichtbare Gegenleistung. Das Bewußtsein dafür scheint zu fehlen. Es gibt viele, die gern tauschen würden.

Von freiwillig Versicherten - und das ist er - muss die GKV einen Beitrag aufgrund seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erheben. Daher denke ich 15,5% + Pflege von 1470 EUR wären korrekt. Den Rechner im Link würde ich vergessen.

Eine Arbeitslosenversicherung kann er nicht abschließen, weil er ja nicht Arbeitnehmer ist im Sinne der Sozialversicherung. Freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung sind möglich, ob sie sinnvoll sind, kann ohne weiteres Wissen nicht beantwortet werden

Meistens gibt es im Workflow zwischen Stipendiaten und Doktoranden mit einer Hausstelle keinen Unterschied. Stipendiaten müssen zwar nicht, aber idR leisten sie dennoch administrative Aufgaben und Studentenbetreuung, da die meisten Arbeitskreisleiter keine Unterschiede zwischen den Doktoranden aufkommen lassen wolle. Ihr erster Absatz ist in der Theorie völlig richtig und Ihr Einwand nachvollziehbar. In der Realität merkt der Stipendiat in seiner Arbeit keinen Unterschied, ob er eine Hausstelle hat oder ein Stipendium erhält, weil es wie gesagt Usus ist, dass Stipendiaten und angestellte Doktoranden die gleiche Arbeit verrichten. Deshalb ist es in der Realität eben doch ungerecht.

Hallo,

zur Krankenversicherung kann ich sagen, dass das Stipendium natürlich bei der Krankenkasse angegeben und anhand geeigneter Unterlagen nachgewiesen werden muss.

Es gilt in diesem Fall nicht der Mindestbeitrag zur freiwilligen Krankenversicherung. Die finanzielle Leistung des Stipendiums unterliegt voll der Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung.

Grüße

Florian