Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Berufsgenossenschaft.
Wenn man ein Kleingewerbe im Bereich Fußpflege anmeldet, muss man dann Beiträge für die BG bezahlen? Ich habe gehört, dass es für bestimmte Bereiche, da fällt auch die Fußpflege mit rein, eine Pflichtversicherung ist. Stimmt das so? Wenn ja, kann man die Beitragszahlung als Kleinunternehmer umgehen?
Gruß
Dennis
rein, eine Pflichtversicherung ist. Stimmt das so? Wenn ja,
kann man die Beitragszahlung als Kleinunternehmer umgehen?
Das schließt sich doch wohl aus. Wenn die Beitragszahlung eine Pflicht ist, kann man sie eben nicht umgehen. Ob sie Pflicht ist, erfährst Du bei der BG selbst oder bei der zuständigen IHK.
Hallo,
Grundsätzlich mußt du immer BG-Beiträge zahlen wenn du Beschäftigte hast (egal was die verdienen).
Für dich selber kommt es drauf an, ob deine BG noch eine Pflichtversicherung hat (bei den meisten abgeschafft). Das bekommst du bei der BG oder auf deren Internetseite raus. Fußpflege müßte bei der BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege sein (bin aber nicht ganz sicher). Die IHK wird dir da nicht viel helfen können.
Vergiss nicht dein Unternehmen bei der BG anzumelden, auch wenn du keine Beschäftigten hat. Das ist leider Pflicht. Sonst bekommst du evtl. ein Bußgeld aufgebrummt.
Gutes Gelingen