Beitrag zur Krankenkasse

Einen schönen Sonntag, liebe Experten!

Da es ja immer ratsam ist, möchte ich auf diesem Weg versuchen eine zweite Meinung zu erhalten.

  1. Ich bin selbstständig
  2. Habe zu Beginn meiner Selbstständigkeit eine private Rentenversicherung abgeschlossen.Laufzeit 12 Jahre.
  3. Seit dem letzten Jahr bin ich 65 und in Rente. Mein Gewerbe läuft aber weiterhin (wg. Firmenwagenabschreibung etc.)
  4. Ende 2008 ist die private Rente fällig und könnte auch auf einmal ausgezahlt werden.
  5. Was passiert mit den monatlichen bzw. der einmaligen Zahlung?
    Einkommensteuer? Krankenkassenbeitrag? Hier gehen die Meinungen auseinander. Welche Auszahlungsform wäre dann evtl. die günstigste für mich, nicht für den Staat oder Krankenkasse.
    Es würden mich die Meinungen von Euch Experten stark interessieren. Mein Steuerberater meint, es werden keine Abgaben fällig. Dieser Aussage stehe ich aber skeptisch gegenüber.
    Schönen Sonntag und herzliche Grüße
    Wolfgang

Hallo Wolfgang:
einmalige Auszahlung der privaten Rentenversicherung
Mindestvertragslaufzeit 12 Jahre und regelmäßige -nicht einmalige-
Beitragszahlung: steuerfrei und sozialvers.-frei.
Verrentung: steuerpflichtig mit dem Ertragsanteil, bei erstmaligem Rentenzahlungsbeginn mit 67 Jahren = 17 %; bedeutet: auf 17 %
der Rente ist Steuer zu entrichten. Dies gilt übrigens auch
für Rentenzahlungen durch Einmalbeitrag. Siehe auch:
http://bundesrecht.juris.de/estg/__22.html
ebenso einen schönen Sonntag
joerg koenig

Hallo,
bei einer freiwilligen Versicherung in der GKV und einer
Einmalzahlung der Lebensversicherung, die nichts mit dem früheren
Erwerbsleben zu tun hat, fallen für die Einmalzahlung keine
Krankenkassen und Pflegebeiträge an.
Gruss
Czauderna