Beitrag zur Künstlersozialkasse rückwirkend

Hallo !
Meine Frau gibt Baby-Musikgartenkurse bei der örtlichen Familienbildungsstätte ! Nun soll sie plötzlich rückwirkend Beiträge in die Künstlersozialkasse zahlen. Wir haben ihr Verdienst wegen dessen Geringfügigkeit (ca. 1500 - 2000 € /Jahr) nie bei der Steuererklärung berücksichtigt. Wie sollen wir nun verfahren ?
Gibt es Freibeträge, die man - trotz bisher fehlender Inanspruchnahme - plötzlich (5 Jahre rückwirkend) geltend machen kann ? Ist eine Strafzahlung (wg. möglicher Stuerhinterziehung zu befürchten ?
Danke für die Antworten !

Guten Tag,

da ich nicht beurteilen kann, ob Baby Musikgartenkurse eine künsterliche Tätigkeit im Sinne des Gesetzes darstellen, kann ich Ihnen keine verlässliche Antwort geben. Grundsätzlich liegt das angegebene Einkommen aber unter der Geringverdienergrenze, sodaß die KSK sie selbst bei bestehender Mitgliedschaft nach Abschluß der Berufsanfängerzeit (3Jahre) wieder rausschmeissen würde. Kann es sein, daß die Familienbildungsstätte 4% Künstlersozialabgabe auf das an Sie ausgezahlte Honorar zahlen muss und dieses Geld nun von Ihnen wiederhaben möchte? Das wäre allerdings nicht nur unzulässig, sondern auch unverschämt. Diese Abgabe ist nämlich alleine vom Vermarkter zu tragen und kann nicht weiter belastet werden. Es spielt auch keine Rolle, ob Sie in der KSK sind oder nicht.
Bzgl. der steuerlichen Konsequenzen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

mfg
M.Schäfer

Guten Tag aus Hamburg !
Hat die KSK eine Forderung an Ihre Frau als " Verwerter" oder Pflichtversicherter ? (sollen auch Rentenbeiträge nachträglich gezahlt werden ? )

Soetwas wie "Freibeträge " ( wie im Steuerrecht ) gibt es bei der KSK nicht .
Man sollte aber überprüfen ob die Forderung der KSK
wirklich berechtigt ist .

Ich kann Ihnen nur raten gegenüber der KSK ALLE Angaben vollständig zu machen . Seit mehreren Jahren überprüfen Beamte der Rentenversicherungsanstalt die sogenannten " Verwerter" und die Versicherten werden auch mit Hilfe der Finanzämter überprüft .

Die Reform des Gesetzes sieht leider eine rückwirkende
" Veranlagung " von 5 Jahren vor .

mfg Joachim Griebe KSKFORUM www.kskforum.de

Sorry, aber kann hier leider nicht weiterhelfen. Tut mir leid.