Beiträge an dt. Krankenkasse abgezogen - Nutzung aber nicht möglich . Muß ich die Beiträge rückerstattet bekommen ?

Die Deutsche Rentenversicherung macht eine maschinelle Meldung mit genau vorgegebenen Fragen und den vom Rentenantragsteller gemachten Antworten an die Krankenkasse.

Hier sind aber bei EU-Auslandsbezug auch sehr viele Fragen und Antworten mit Bezug auf Krankenversicherungssystem des Wohnlandes relevant. Diese Angaben hat die Rentenversicherung definitiv nicht an die Krankenkasse gemeldet. Diese Fragern und Antworten können nur zusätzlich über die ausländische Krankenkasse laufen.

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Das ist möglich , aber für mich völlig irrelevant , da die dt. KV verpflichtet ist mich aufzunehmen . Ohne irgendwelche Bedingungen . Sollten Fragen ihrerseits bestehen , dann müssen sie fragen - entweder mich oder die hiesige KV . Beide Adressen haben sie ! Selbst ob ich hier versichert bin oder war spielt gar keine Rolle - gesetzlich bin ich seit Rentenbeginn der dt. KV zugehörig .
Feivel

Wenn der Fragesteller schon alles weiß, gibt es ja keine Fragen mehr. Ich bin hier raus.

ok , ich dachte , du brauchst noch irgendwelche Infos . Doch mir geht es hauptsächlich ( siehe Überschrift des Artikels ) um die Frage : muß ich die Beiträge zurückbekommen , die ich zahle und nicht nutzen kann .
Wenn die Frage leicht wäre , würde ich sie nicht stellen .
Feivel