Die Deutsche Rentenversicherung macht eine maschinelle Meldung mit genau vorgegebenen Fragen und den vom Rentenantragsteller gemachten Antworten an die Krankenkasse.
Hier sind aber bei EU-Auslandsbezug auch sehr viele Fragen und Antworten mit Bezug auf Krankenversicherungssystem des Wohnlandes relevant. Diese Angaben hat die Rentenversicherung definitiv nicht an die Krankenkasse gemeldet. Diese Fragern und Antworten können nur zusätzlich über die ausländische Krankenkasse laufen.