Beiträge an dt. Krankenkasse abgezogen - Nutzung aber nicht möglich . Muß ich die Beiträge rückerstattet bekommen ?

Hallo erstmal
Ich wohne im EU-Ausland und bekam mit dem Rentenbescheid die Auskunft , das wohl Beiträge für die dt. Krankenkasse anfallen. Ich erhob Einspruch , da ich hier versichert bin . Nun werden mir diese KK-Beiträge abgezogen , obwohl ich keine Leistungen in Anspruch nehmen kann ( also keine dt. Karte o.ä. ) . Eine klärende Antwort auf meinen Einspruch ist noch nicht erfolgt .
An die dt. GVK gewandt , bekam ich die Auskunft , das ich durch EU-Regelung automatisch in die dt. KV falle . Ok , verstanden .
Aber ich habe immer noch nichts schriftliches , also welche KK oder irgendwelche Unterlagen, die Beiträge sind für mich also völlig nutzlos .
Muß ich also das Geld zurück bekommen ?
Vielen Dank schon mal für die evtl. Hilfe

Hallo,

wer zahlt die deutsche Rente aus?

Aufgrund welcher Tatsache besteht die Krankenversicherung im anderen EU-Staat: Rente aus dem EU-Wohnort-Staat? Versicherung als Arbeitnehmer? Oder …?

Bei EU-Staaten soll es die Krankenversicherung nur in einem EU-Staat geben. Die Frage ist hier nur, in welchem.

Gruß
RHW

Hallo
Die Rente zahlt die DRV . Es ist die einzige Rente . Daher greift die EU -Regelung " woher die Rente kommt , das Land ist auch für die Sozialversicherung verantwortlich" (Kurzfassung)
Das weiß die zuständige Stelle scheinbar nicht , bzw. hat noch nicht geantwortet .
KK-Beiträge werden aber abgezogen , ohne das ein Versicherungsschutz besteht . Ohne KK-Karte oder Ersatzbescheinigung kann man nicht zum Arzt .

Nachtrag : Kopie aus der EU-Website
Gesundheitsversorgung in dem Land, in dem Sie leben

Wenn Sie von dem Land, in dem Sie leben, eine Rente beziehen, sind Sie und Ihre Familie durch das Krankenversicherungssystem dieses Landes gedeckt - unabhängig davon, ob Sie auch Rentenzahlungen aus anderen Ländern erhalten.
Wenn Sie keine Rente und kein anderes Einkommen von dem Land, in dem Sie leben, beziehen, gehören Sie dem Krankenversicherungssystem des Landes an, in dem Sie am längsten versichert waren.

Aufgrund welcher Tatsache besteht bzw. bestand die Krankenversicherung im Wohnort-Staat: Versicherung als Arbeitnehmer? Versicherung als Arbeitnehmer? Oder …?

Werden tatsächlich im Wohnort-Staat Sozialversicherungsbeiträge gezahlt? Oder sind es Steuern, die auch Leistungen im staatlichen Gesundheitssystem beinhalten?

Warum ist die Nutzung der Deutschen Krankenkasse nicht möglich ?
Das stimmt doch nicht.
Man bekommt doch alle Sachleistungen (Arztbesuche, Medikamente, Krankenhaus) von der Deutschen Kasse erstattet bzw. sie verrechnen es mit der Krankenversicherung des EU-Wohnortstaates.

Info: https://www.dvka.de/media/dokumente/merkblaetter/merkblatt_fuer_rentner/Merkblatt_Rentner.pdf

Das ist alles schon gesagt , laut EU-Regelung ist die dt.KV zuständig . Doch von der DRV, bzw der KV erhielt ,ich noch keine Information oder gar Unterlagen . Also welche KK oder gar eine Versicherungskarte oä. Kein Arzt behandelt mich auf die Aussage : wegen der Kosten wenden sie sich bitte an Deutschland !
Nochmal : es geht darum , das mir Geld für eine Versicherung abgezogen wird , die ich garnicht in Anspruch nehmen kann .

Weißt Du denn welche Krankenkasse zuständig ist ?
Das ist entweder die letzte Kasse bei der Du angemeldet warst, als du noch in D gearbeitest hattest oder es ist die AOK.
Und dahin wendest du Dich, müsste es nicht auch auf dem Rentenbescheid an wen die Beiträge abgeführt werden ?
Und von dort bekommst Du

  1. die deutsche KV-Karte (falls Du mal in D bist kannst Du damit alle Leistungen beanspruchen)
  2. und den Ausweis für die Inanspruchnahme des Wohnort-Krankenversicherungssystems in dem EU-Land. Und mit dem muss man sich wohl bei zuständigen Krankenkasse im Ausland anmelden und bekommt dann ebenfalls eine Patientenkarte.

Warum das nicht geklappt hat oder auch nach Rückfrage nicht klappt, kann von hier aus niemand sagen. Bleibe hartnäckig und frage immer weiter nach.
Auch in dem Link den ich einstellte hat es Kontaktdaten.

Klar ist das für Dich unglücklich gelaufen, es wird Geld abgezogen und Du hast angeblich oder tatsächlich keine Möglichkeit bei dir am Wohnort im Ausland Leistungen zu beanspruchen.
Das bleibt ja nicht so ! Es ist offensichtlich ein Fehler, wer weiß warum ?

Geld zurück gibt’s aber sicher nicht.
Du bist versichert und könntest jederzeit auch bisherige Ausgaben für Krankenbehandlung bei der Deutschen Kasse geltend machen, sollten die angefallen sein.

MfG
duck313

Entschuldigung , habe den Beitrag heute erst bemerkt .
Da ich in D abgemeldet bin ( dauerhafter Wohnortwechsel) , habe ich mich hier freiwillig versichert . Auch hier muß man eine KV haben . Dies änderte sich mit dem Renteneintritt . Nun ist D zuständig , die DRV zieht auch die Beiträge ab . A B E R : sie schreibt mir , die KV muß die Situation noch klären, also zZ keine dt. KV .
Kurz und knapp : theoretisch bin ich in D versichert und zahle Beiträge , aber in der Praxis bin ich (noch) nicht versichert .

Hallo Duck 313
Ja, ist schon kompliziert . Laut Rentenbescheid werden die Beiträge von der DRV erstmal „einbehalten“ bis die KV Stellung genommen hat . Meine damalige KK ist in den ganzen Fusionen der letzten Jahre untergegangen .
Das ich die Beiträge nicht zurückbekomme , befürchte ich auch . Aber ich sehe es so : eine KV ist ein Vertrag . Einer zahlt Beiträge und die andere Seite hilft ihm im Bedarfsfall .
Bei mir gibt es keine andere Seite .
Frag nicht , wieviele mails ich schrieb, wieviele Telefonate geführt .
mit frdl. Grüßen
Feivel

Theoretisch stelle ich mir vor, dass man dann bei Arztbesuchen erstmal höchst aufwändig den Satz ermittelt, den die Krankenkasse übernehmen würde, und ebenso aufwändig den Arzt davon überzeugt, diesen Satz zu berechnen, ihn aus eigener Tasche bezahlt, und, sobald die KV die Situation geklärt hat, diesen Betrag von der KV mit noch mehr Aufwand zurückverlangen und schließlich einklagen kann.

Sofern sie die Situation nicht mehr zu deinen Lebzeiten geklärt werden kann, dann können deine Erben die Arztrechnungen bei der Krankenkasse einreichen, aber das wäre dann natürlich mit NOCH VIEL MEHR Aufwand verbunden.

Aber wenn die DRV weiß, dass die KV die Situation klären muss, dann müsste sie doch auch wissen, welche KV diese Situation klären muss.

Richtig , genauso sehe ich es auch . Zum Glück war ich die ganzen Jahre nie krank , aber wer weiß ? Laut DRV gingen die ganzen Daten ( schon bei der Rentenberechnung! ) an die AOK . Dort habe ich vor einigen Tagen angemailt . Antwort : nicht zuständig .
Heute nun eine mail von der DRV bekommen .Sie fragen an , ob sich die AOK bei mir gemeldet hat . Ich hoffe stark ,das nun irgendwas in Gange kommt . Drück mir die Daumen!
Grüße
Feivel

Dank an alle , die versuchen/ versuchten zu helfen
Feivel

Hallo,

am besten an die Krankenkasse wenden, bei der zuletzt in Deutschland eine Krankenversicherung bestanden hat. Es gibt nicht die AOK, sondern je nach Bundesland verschiedene AOKn. Wenn man z.B. zuletzt bei der AOK Niedersachsen versichert war, ist die AOK Bayern nicht zuständig.Es gibt seit 1996 keine Regelung mehr, dass grds. eine AOK zuständig ist.

Gruß
RHW

Richtig ,die AOK Rheinland . Da schon soviel Zeit vergangen ist , hatt ich dort mal angefragt , in wieweit mein Fall bearbeitet wurde . Antwort . wir sind nicht zuständig :open_mouth:
Gestern abend kam eine mail von der DRV , ob sich die AOK bei mir gemeldet hätte . Hoffe, nun kommt endlich etwas in Bewegung . Habe die Nase langsam gestrichen voll .
mfG
Feivel

Ich würde denen schreiben, dass sie mir umgehend eine Krankenkassenkarte oder wenigstens ausführliche Informationen über den Stand der Dinge zukommen lassen sollen, oder die bereits erhaltenen Beiträge rückerstatten sollen, ansonsten rechtliche Schritte oder so.

Natürlich würde ich dann nicht wirklich rechtliche Schritte unternehmen, aber oft beschleunigt so eine Drohung die zu erwartende Antwort.

Hallo
Habe nun eine mail von der DRV erhalten , worin ich gefragt werde , ob sich die AOK-R. bei mir gemeldet hätte .Nein , haben sie nicht . Werde nun eine Antwort abwarten ( einige Tage). Zum Glück habe ich hier bis Dezember bezahlt .
Dann werde ich mich direkt an die zuständige Stelle in der EU-Kommission wenden .
beste Grüße
Feivel

Hallo Feivel,

folgende Punkte wird die Krankenkasse klären:

  • Bestand die letzte gesetzliche Krankenversicherung tatsächlich bei dieser Krankenkasse? Wenn es zu dieser Zeit weder Großrechner noch PC gab, wird das aufwändiger. Wenn man selber noch schriftliche Unterlagen aus dieser Zeit hat, kann das die Angelegenheit vereinfachen.

  • Wenn der Punkt geklärt, braucht die dt. Kasse noch eine schriftliche Aussage der ausl. Krankenkasse, dass z.B. dort aktuell keine Beschäftigung ausgeübt wird, keine ausl. Rente bezogen wird etc. Dafür gibt es spezielle EU-Vordrucke. Ggf. diesen bereits von der ausl. Krankenkasse ausfüllen lassen.

Gruß
RHW

Hallo RHW
Diese Angaben hat die DRV / GKV alle mit dem Rentenantrag erhalten . Und falsche Angaben wären strafbar .
Mfrdl. G
Feivel

Was bedeutet in diesem Zusammenhang das Zeichen „/“ genau?

Das heißt , beide Parteien sind informiert . Die GVK hat sämtliche Angaben der KK übermittelt . Arbeiten ja zusammen .
Feivel