Hallo, liebe Experten!
Heute brauche ich Euren Rat, denn ich habe ein Problem mit meinem – bereits gekündigten - Kfz-Versicherer. Er korrigierte nach einem Jahr (!) meinen Versicherungsbeitrag, weil ich angeblich in einem Vertrag eine falsche Schadenfreiheitsklasse angegeben habe. Alles lief damals über den Kfz-Verkäufer (den es mittlerweile nicht mehr gibt), und ich kann mich nicht erinnern, einen Vertrag unterschrieben zu haben; habe auch keinen Durchschlag/Kopie. Mir war von vornherein klar, dass sich der Kfz-Versicherer mit meiner früheren Versicherung kurz schließen würde, um meinen letzten Schadenfreiheitsrabatt zu erfragen, weshalb es mir fern lag, falsche Angaben zu machen. Ich bat den Versicherer schon mehrmals um diesen ominösen Vertrag in Kopie, bekam aber keinen zugesandt. Ein Jahr lang wurde ich von diesem Kfz-Versicherer mit Fristsetzung angeschrieben, weil der Vorversicherer oder die Versicherungsnummer nicht bekannt waren. Jedes Mal rief ich zurück (leider! – habe daher nichts Schriftliches) und habe vollständig Auskunft erteilt. Aus einem Datenblatt des Kfz-Versicherers geht hervor, dass er sich eine Überprüfung der Angaben und eventuelle Beitragsneuberechnung vorbehält. Er hat den Beitrag neu berechnet und stellt mir nun eine Nachforderung – droht obendrein mit Einschalten eines Inkassobüros.
Was soll ich nun machen? Ich bin mir keiner Schuld bewusst, und es würde mich tierisch ärgern, wenn ich nun nachzahlen sollte. V. a. weil ich vorher noch Beiträge miteinander verglichen habe, und auf Grund des günstigen Preises den Versicherer gewählt habe, was sich nach einem Jahr als sog. Milchmädchenrechnung herausstellte. Es ärgert mich auch, dass dieser Versicherer es ein Jahr nicht auf die Reihe brachte, meinen Vorversicherer zu kontaktieren.
Für Hilfestellung wäre ich Euch sehr dankbar.
Hallo,
das ist in der Tat eine knifflige Situation und ich kann dir da leider keine Hilfestellung geben. Falls du einen Rechtschutz hast, würde ich einen Anwalt konsultieren.
Vielleicht bekommst du von einem anderen hier aber auch mehr Auskunft…
Gruß,
Micha
Ich danke Dir, liebe® Micha, für Deine schnelle Antwort. Ich weiß nicht, ob es Sinn macht, wegen 210 € zum Anwalt zu gehen… mal schaun… vielleicht wegen der Genugtuung. Schönen Abend noch!
Hallo und guten Tag Anonymus,
ist nicht gerade schön wenn man nicht weiß mit wem man es hier zutun hat. Aber egal.
In Ihrem Fall hilft nur eine Auskunft des vorherigen Versicherers, also des „Rabatt abgebenden Versicherers“. Nur dieser kann schließlich den Knoten lösen und Ihnen mitteilen, welche SF-Klasses er an den nun umstrittenen Versicherer bestätigt bzw. übermittelt hat.
Also da bitte nachfragen. Sollte die Versicherungsnummer nicht mehr bekannt sein, so hilft in der Regel auch das ehemalige amtliche Kfz-Kennzeichen.
Viel Erfolg und ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Heydeck
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Heydeck & Partner
- Jutta Heydeck, Horst Heydeck -
Hellegrund 28
31195 Lamspringe - Niedersachsen -
Tel.: 05183 - 2187
Fax: 05183 - 5463
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Schiffgraben 49, 30175 Hannover
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Für die private Kranken- und Pflegeversicherung:
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Kronenstr. 13, 10117 Berlin
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Hallo Horst,
ein Anonymus bin ich nicht mehr - habe meine Visitenkarte schon hinterlegt.
Ich weiß, welche SF-Klasse mein Vorversicherer dem umstrittenen Versicherer übermittelt hat, die selbe wie ich. Und darum geht es ja: Der einzige, bei dem die Angaben (auch meine Versicherungs-Nr.) ein Jahr lang offenbar nicht angekommen sind, ist ja der Versicherer, der mir nun Schwierigkeiten macht. Obwohl ihm wahrheitsgetreue Angaben seit langer Zeit vorlagen (die scheinbar nicht verwertet wurden), frage ich mich, ob er ein Anrecht geltend machen kann, mir jetzt Nachforderungen zu stellen.
Danke für Deine Antwort und
liebe Grüße von Elke
Hallo,
immer nur „billig“ geht manchmal auch schief… ;-(
Das es ein Jahr dauert kann an beiden Versicherern liegen aber die Zeit ist schon sehr lang…
wenn Sie beim Vorversicherer die entsprechenden %e haben dann muss der neue Versicherer diese auch bestätigt bekommen. sollte der Verkäufer einenn falschen Satz eingetragen haben dann kann es zu einer Nachzahlung kommen!
Bitte nochmals überprüfen was genau beim alten Versicherer passiert ist und was der neue will!!!
das nächste mal vielleicht einen Service-Versicherer wählen der nicht unbedingt teuer sein muss!!!
stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung und auch ein Angebot mach ich gerne!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
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und nach Vereinbarung
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Telefax: 04 21 - 4 36 63 -44
Mobil D1: 01 71 - 6 81 59 38
Hallo und guten Tag.
Setzen Sie sich am besten mit Ihrer alten Vorversicherung in Verbindung und klären Sie mit dieser warum der Schadensfreiheitsrabatt nicht an den neuen Versicherer abgegeben hat. Wenn der alte Versicherer Ihnen den Grund mitteilt, warum die Übertragung nicht erfolgen konnte, können Sie diesen nochmals dem neuen Versicherer mitteilen und gegebenenfalls um eine nochmalige Anfrage nach dem richtigen SFR bitten.
Mit den korrekten Daten, wird der neue Versicherer auch die alte Rechnung zurücknehmen. Dieser ist nun mal an die Auskunft des Vorversicherers gebunden!
Stephan Brückner
Lieber Herr Wolter,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich fürchte auch, dass der Kfz-Verkäufer einen Übermittlungsfehler reingebracht hat, aber das kann ich nicht mehr verifizieren. Doch, wenn ich Sie richtig verstanden habe, MUSS mich der Versicherer mit der SF-Klasse des Vorversicherers abrechnen.
In meinem Fall war ich versichert:
beim Vorversicherer mit 60% Beitragssatz - SF 4
beim Versicherer, der Nachforderung stellt mit SF 12.
Nachdem ich meine Daten mehrfach (und wahrheitsgemäß) mitgeteilt hatte, dachte ich mir, der Versicherer wird schon wissen, was er macht. Doch offensichtlich wusste er es erst nach einem Jahr, und da stellt sich für mich die Frage, ob ich sein Unvermögen auslöffeln und nachzahlen muss.
Leider habe ich mich schon an einen anderen Kfz-Versicherer gebunden, weshalb ich auf Ihr freundliches Angebot nicht zurückkommen kann.
Herzliche Grüße von Elke
Lieber Herr Brückner,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich denke nicht, dass es am Vorversicherer liegt, denn der hat den selben SF-Rabatt angegeben wie ich. Es liegt am Versicherer, der nachfordert, denn der war ein Jahr lang nicht in der Lage, meine Eckdaten zu erfassen. Vielleicht lag es auch an der mangelhaften Übermittlung meiner Daten durch den Autoverkäufer, doch das entzieht sich meiner Kenntnis. Abgesehen davon, habe ich mehrfach telefonisch Auskunft erteilt.
Ich denke mir, selber schuld, wenn’s der Versicherer nicht auf die Reihe kriegt und mich günstiger versichert. Das nahm ich aber bis zur Nachforderung nicht an, weil schon so viel Zeit verging.
Doch als Versicherungsnehmer werde ich bis zur Überprüfung meiner Angaben vorbehaltlich versichert und das kann und darf wohl auch ein Jahr dauern!?
Freundliche Grüße von Elke
ob SF4 oder SF12 macht schon einen erheblichen Unterschied!!
dann würde ich sagen zahlen und lernen…!
den Autoverk. oder das Autohaus würde ich evtl. noch in Regress nehmen denn der hat sich völlig falsch verhalten und muss Ihnen bei Antragsunterschrift eine Kopie aushändigen die Sie aber nicht haben. auch der weitere Schriftverkehr sollte auf dem schriftlichen Wege laufen…!! vielleicht sollten Sie sogar den Antrag ab Beginn wiedersprechen und ihn bei Ihrem neuen Versich. nachreichen!
schönes We und viel Erfolg!
Der Besitzer des Autohauses ist wohl nicht ohne Grund ins Ausland ausgewandert
Was meinen Sie damit, dass ich dem Antrag u. U. widersprechen und beim aktuellen Versicherer nachreichen soll? Und was würde es mir bringen?
Auch Ihnen ein schönes Wochenende und vielen Dank!
vielleicht keine so große Nachzahlung!!!
ausgewandert ist ja gut… ;-((
auch ein Ausweg alles hinter sich zu lassen…
schönes We
Hallo Elke,
Entschuldigung für die relativ späte Beantwortung der E-Mail. Aber aufgeschoben ist nun einmal nicht aufgehoben…
Der Versicherer kann, soweit ich das nach den Informationen die ich habe beurteilen kann, eigentlich keine Nachforderungen stellen. Allerdings muss ich auch sagen dass ich so meine Zweifel habe, ob die Rabattabgebende Versicherung auch tatsächlich alles korrekt übermittelt hat. Ich frage mich, welchen Grund sollte nun die umstrittene Gesellschaft haben hier auf Teufel komm raus eine Forderung zu stellen, die sie letztlich dann doch nicht durchsetzen kann?
Dass eine Vorversicherung die SF- Klasse erst nach mehrmaliger Aufforderung bestätigt, habe ich leider schon zu oft erlebt, aber mit ein oder zwei Telefonaten mit den verantwortlichen Abteilungsleitern habe ich diese Probleme dann immer schnell vom Tisch bekommen. Insofern verwundert es mich was hier mit Dir praktiziert wird.
Meine Empfehlung wäre, dieses per Telefon mit den beiden Gesellschaften zu klären, auch mit einer kleinen unterschwelligen Drohung ggf. einen Anwalt einzuschalten.
Ich hoffe es klappt, ich drücke mal schon die Daumen
Herzliche Grüße
Horst
Heydeck & Partner
- Jutta Heydeck, Horst Heydeck -
Hellegrund 28
31195 Lamspringe - Niedersachsen -
Tel.: 05183 - 2187
Fax: 05183 - 5463
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Kronenstr. 13, 10117 Berlin
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Lieber Horst,
ich danke Dir recht herzlich für Deine nicht aufgehobenen Antwort.
Vielleicht sollte ich wirklich noch telefonisch Kontakt aufnehmen, doch ich glaube, dass ich keine unvoreingenommene Antwort erhalten werde. Mein Vorversicherer hat, so denke ich, den selben Rabatt angebeben wie ich, und das nicht nach mehrmaliger Aufforderung. Es war schon die umstrittene Gesellschaft, die nicht in der Lage war, meine Eckdaten in Erfahrung zu bringen.
Du hast mein hauptsächliche Frage / mein Anliegen deutlich erfasst, wenn Du schreibst: Der Versicherer kann keine Nachforderungen stellen, aber warum stellt er sie auf Teufel komm raus?
Warum? - Kann er / darf er - oder nicht? Das ist meine Frage…
Vielen Dank fürs erste und Grüße
von Elke
Liebe Elke, guten Morgen,
die Versicherung kann nur dann Nachforderungen stellen, wenn sie sich sicher ist, dass sie die benötigten Informationen von der Vorversicherung nicht erhalten hat, oder diese Informationen sich nicht mit denen in dem Antrag gemachten Angaben decken.
In der Regel wird dann aber der Versicherungsnehmer angeschrieben. Sinngemäß heißt es dann in dem Anschreiben „ Ihr Vorversicherer hat bislang nicht auf unsere Anfrage reagiert, oder aber er hat die von Ihnen angegebene SF- Klasse nicht bestätigt. Bitte setzen Sie sich unverzüglich mit Ihrer Vorversicherung in Verbindung und veranlassen Sie, dass die Übermittlung der richtigen SF-Klasse bestätigt wird. Sollten wir nicht bis zum ……. Diese Bestätigung vorliegen haben, so werden wir den Vertrag gem. den Bedingungen in die für Sie äußerst ungünstige SF – Klasse …… einstufen.“
Mit diesem Brief ist dann der Versicherer erst einmal aus dem Schneider. Er hat den Beweis in der Hand dass er nicht willens ist, die im Antrag gemachten Angaben so zu übernehmen und zu dokumentieren. Nun hat der Versicherungsnehmer den schwarzen Peter und er muss sich mit seiner Vorversicherung in Verbindung setzen. Notfalls muss er diese nochmals bitten den SF – Rabatt an die Versicherung zu übermitteln.
Und dieses meinte ich mit dem Hinweis, dass Du Dich nochmals mit den beiden Versicherungsgesellschaften telefonisch in Verbindung setzen solltest um hier ein klares Bild über den ganzen Ablauf zu erhalten. Nur so kann das Problem für Dich zur Zufriedenheit gelöst werden.
Wenn Du nun überhaupt nicht reagierst, dann wird die Gesellschaft davon ausgehen, dass sie rechtlich auf der sicheren Seite ist und es darauf ankommen lassen ihre Forderungen ggf. gerichtlich durchzusetzen.
Also ran ans Telefon und die ganze Sachlage klären. Aber bitte merk Dir immer den Namen des Sachbearbeiters und das Datum, wann Du mit wem gesprochen hast, und auch den sinngemäßen Inhalt des Telefonats.
Ich hoffe doch sehr dass die Angelegenheit für Dich einen guten Ausgang nimmt, und verbleibe vorerst mit einem kräftigen Daumendrücken und herzliche Grüße,
Horst
*******************************************************
Heydeck & Partner
- Jutta Heydeck, Horst Heydeck -
Hellegrund 28
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Fax: 05183 - 5463
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Lieber Horst, guten Abend,
ich danke Dir ganz herzlich für Deine Antwort und Dein Daumendrücken.
Ich denke halt, dass der Vorversicherer die selben Angaben gemacht hat wie ich, die nun zu der Nachforderung führen. Mich hat ja nur gewurmt, dass der Versicherer nach einem ganzen Jahr noch kommen kann, um nachzufordern. Hat er doch alle Angabe von Beginn an vorliegen gehabt - und zwar richtige und wahrheitsgemäße!
Freundliche Grüße von Elke
Liebe Elke, guten Morgen,
die Versicherung kann nur dann Nachforderungen stellen, wenn
sie sich sicher ist, dass sie die benötigten Informationen von
der Vorversicherung nicht erhalten hat, oder diese
Informationen sich nicht mit denen in dem Antrag gemachten
Angaben decken.
In der Regel wird dann aber der Versicherungsnehmer
angeschrieben. Sinngemäß heißt es dann in dem Anschreiben „
Ihr Vorversicherer hat bislang nicht auf unsere Anfrage
reagiert, oder aber er hat die von Ihnen angegebene SF- Klasse
nicht bestätigt. Bitte setzen Sie sich unverzüglich mit Ihrer
Vorversicherung in Verbindung und veranlassen Sie, dass die
Übermittlung der richtigen SF-Klasse bestätigt wird. Sollten
wir nicht bis zum ……. Diese Bestätigung vorliegen haben, so
werden wir den Vertrag gem. den Bedingungen in die für Sie
äußerst ungünstige SF – Klasse …… einstufen.“Mit diesem Brief ist dann der Versicherer erst einmal aus dem
Schneider. Er hat den Beweis in der Hand dass er nicht
willens ist, die im Antrag gemachten Angaben so zu übernehmen
und zu dokumentieren. Nun hat der Versicherungsnehmer den
schwarzen Peter und er muss sich mit seiner Vorversicherung in
Verbindung setzen. Notfalls muss er diese nochmals bitten den
SF – Rabatt an die Versicherung zu übermitteln.Und dieses meinte ich mit dem Hinweis, dass Du Dich nochmals
mit den beiden Versicherungsgesellschaften telefonisch in
Verbindung setzen solltest um hier ein klares Bild über den
ganzen Ablauf zu erhalten. Nur so kann das Problem für Dich
zur Zufriedenheit gelöst werden.
Wenn Du nun überhaupt nicht reagierst, dann wird die
Gesellschaft davon ausgehen, dass sie rechtlich auf der
sicheren Seite ist und es darauf ankommen lassen ihre
Forderungen ggf. gerichtlich durchzusetzen.
Also ran ans Telefon und die ganze Sachlage klären. Aber bitte
merk Dir immer den Namen des Sachbearbeiters und das Datum,
wann Du mit wem gesprochen hast, und auch den sinngemäßen
Inhalt des Telefonats.Ich hoffe doch sehr dass die Angelegenheit für Dich einen
guten Ausgang nimmt, und verbleibe vorerst mit einem kräftigen
Daumendrücken und herzliche Grüße,Horst
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