Beitragsabzug vor Auszahlung der LV

Mein Schwiegervater hatte eine Kapitalversicherung auf den Todesfall über eine Garantiesumme von € 5000,00 abgeschlossen.
Er ist im Juni 2011 verstorben. Jetzt hat die Versicherung € 4700,00 ausgezahlt, weil noch die Versicherungsbeiträge bis Dezember 2011 abgezogen wurden.
Er hat die Versicherung am 01.12.2004 abgeschlossen und mtl. € 70,05 eingezahlt.
Handelt die Versicherung korrekt oder ist es sittenwidrig wie hier verfahren wird?

Hallo Grußloser!

ab dem Todestag der versicherten Person, sind keine weitere Zahlungen mehr erforderlich. Wenn der Schwiegervater die versicherte Person ist , darf kein Abzug erfolgen. d.h. die Todesfallsumme von 5.000 € + Überschüsse müssen ausgezahlt werden.

Was wurde denn der Versicherung mitgeteilt ?
Wurde auch eine Sterbeurkunde mitgeschickt ?

Gruß

Hallo Merger,
Entschuldigung hatte den Gruß vergessen.
Wir haben die Sterbeurkunde mit eingereicht.
Habe jetzt einen Aufnahmeantrag gefunden. Dort steht unter Leistungsbeschreibung: „Die Beiträge sind bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem der Versicherte stirbt, längstens bis zum vereinbarten Endalter zu zahlen“ (Dann wäre mein Schwiegervater 100 Jahre alt)!
Somit hat die Versicherung scheinbar korrekt gehandelt, auch wenn ich es für sittenwidrig halte, einen 78jährigen so etwas unterschreiben zu lassen. Das wäre mir wohl auch nicht aufgefallen.
Danke für die Antwort und Gruß

Hallo,

wie man an der Relation von Beiträgen und Auszahlung sieht, ist es unsinnig, aber nicht verboten, in einem solchen Alter eine Lebensversicherung abzuschließen.

Es dürfte alles korrekt abgelaufen sein, denn meist sind LV-Beiträge Jahresbeiträge, die nur zum Zwecke der monatlichen Zahlung gestundet werden.

Hallo,

Somit hat die Versicherung scheinbar korrekt gehandelt, auch wenn ich es für sittenwidrig halte, einen 78jährigen so etwas unterschreiben zu lassen. Das wäre mir wohl auch nicht aufgefallen.

Naja, von irgendwas müssen doch die Provisionen und Nutten bezahlt werden. Und aus irgenwelchen Gründen darf auch jemand Kapitallebensversicherungen als legalen Betrug bezeichnen. Zudem ist es nun mal so, dass die meisten Versicherungsberater / -vertreter oder wie sie sich auch immer bezeichnen wollen in Wirklichkeit Verkäufer sind.

Grüße