Ich finde nix über Erben und die Beträge , also Leute die von ihrem Vermögen leben , bzw wird das wohl unter einen anderen Namen geführt.
Person P hat geerbt .
Viel viel Geld .
Da bei viel viel Geld die Person , die Arbeitslos war , sich freiwillig versichern muss , wird der Mindestsatz von 851,xx angesetzt.
Nun hat aber der Erbe der von seinem Vermögen lebt , beim Verkauf einer Immobilie (das Erbe) für die Vermittlung ein Anteil von der Makler Coutage . Der Anteil Beträgt ca 7000 euronen , der einmalig per Rechnung eine Einnahme darstellt ? Ich hoffe ich habs richtig ausgedrückt.
Nun sind die im Beispiel 851.50 * 12 monate die bei der Krankenversichung angesetzt sind , laut Adam Riese 10218,00 Euronen.
Der Erbende war vorher ein Quatal Arbeitslos und hat dementsprechend auch noch ALG II bezogen.
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Frage :
Jetzt frage ich mich ob man einfach alles zusammenzählt, also 7000 + 3 * ALG II, und damit dann unter 10218,00 liegt und somit der Beitrag sich nicht verändert. -
Frage
Oder muss für die einmal Einnahme ein anderer Satz Krankenkassensatz gezahlt werden. Oder ist der Erbe auf ein mal Unternehmer ?
Irgentwie ist das sehr undeutlich beschrieben , immer lese ich nur von Leuten die entweder Arbeitslos sind, Renter sind oder Angestellte sind.
Aber alle Schweigen wenn es einfach nur um Leute geht die Reich geerbt haben und einfach vom Geld leben wollen,
- Frage
kann sich diese Welt das nicht vorstellen das man eben nicht arbeitet und auch nicht arbeitslos ist ? Bzw wo wird eine solche Person eingeteilt, Beamter ist er ja auch nicht , Ruheständler irgentwie auch nicht.
Danke fürs Lesen , ich hoffe die Theorie ist klar geworden.