beim Kauf unseres Hauses haben wir die DDR-Wohngebäudeversicherung des Alteigentümers übernommen. Unser Allianz-Vertreter drängt uns nun, eine Anpassung des Beitrags vorzunehmen, da ja einiges modernisiert worden sei. Ich frage mich, ob dies überhaupt sinnvoll ist. Das Haus ist ca. Baujahr 1890. Es ist also davon auszugehen, dass im Schadensfall nur der Zeitwert ersetzt wird (40% Klausel). Es wurden keine hochwertigen Sanierungen vorgenommen. Der momentane Beitrag beruht auf dem Versicherunsgwert von 1914. Ist eine Anpassung dieses Wertes in unserem Fall sinnvoll? Wäre für jede Hilfe dankbar.
Hallo Jan,
ein selbstgenutztes Wohngebäude stellt doch einen beträchtlichen Vermögenswert dar und sollte deshalb ausreichend hoch versichert werden.
Eine Zeitwertversicherung halte ich für wenig sinnvoll.
Eine gleitende Neuwertversicherung bezahlt, so sie richtig berechnet wurde, die Reparatur- bzw. Wiederherstellungskosten zum Zeitpunkt des Schadeneintritts zu den dann üblichen Baupreisen. D.h. es ist die Gewähr gegeben, dass man das Haus tatsächlich reparieren oder notfalls neu bauen kann, ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Der Versicherungswert 1914 sollte schon richtig berechnet und vor allem bei zwischenzeitlich erfolgten Um- und Ausbauten bzw. Erweiterungen entsprechend angepasst werden. Alternativ dazu gibt es auch noch andere, ebenfalls „richtige“ Berechnungsmethoden, z.B. nach Wohnfläche und Ausstattungsmerkmalen oder für Einfamilienhäuser mit sog. Stückprämien.
Zu vermuten ist, dass der Allianz-Vertreter mit euch einen neuen Vertrag mit mindestens fünfjähriger Laufzeit abschließen möchte.
Ich empfehle grundsätzlich nur Jahresverträge. Die verlängern sich automatisch um je ein weiteres Jahr, ohne den Kunden zu knebeln, so dass man bei Veränderungen am Markt, finanziellen Engpässen oder anderen Dingen jährlich den Versicherungsschutz ändern, kündigen oder einer anderen Gesellschaft in die Hände legen kann.
Alte DDR-Verträge haben oft noch alte Bedingungen, d.h. kostenfreie Leistungseinschlüsse, die heute teure Zuschläge kosten oder gar vom Versicherer unerwünscht sind und nicht mehr gezeichnet werden. Dies könnte beispielsweise auch die „Elementarschadendeckung“ (Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck etc.) sein. Neuverträge haben neue, andere Versicherungsbedingungen.
Mein Tip: Lasst euch mal die Versicherung neu berechnen und einen konkreten schriftlichen Vorschlag (Angebot) erstellen. Ohne gleich einen Neu- oder Änderungsantrag zu unterschreiben. Dann seht ihr die Laufzeit, was versichert ist, den zu zahlenden Beitrag und ggf. die der Berechnung zugrundeliegenden Werte bzw. Versicherungssummen. Als zweites am besten bei der zuständigen Verwaltungsstelle der Allianz telefonisch zu eurem bestehenden Vertrag anfragen, was dort versichert ist und bis zu welchen Werten. Damit habt ihr einen groben Vergleich alt zu neu und solltet ggf. auch mal bei anderen Anbietern nachfragen.
Bei gleichen Versicherungssummen können durchaus erhebliche Leistungsunterschiede bestehen.
Viele Grüße
Uwe