Beitragsanpassung,

Hallo,

meine Rechtsschutzversicherung die ALL**** schickte mir eine Beitragserhöhung, die als Werbebrief getarnt war. Im Briefkopf steht Infopost und die Versicherung weißt auf einen neuen Tarif hin "Selbstverständlich bieten wir auch Ihnen ( wie nett ) gerne an, Ihre bereits bestehende Rechtschutzversicherung um diese Leistung zu verbessern.

Aud der Rückseite des Schreiben, steht dann das ein Treuhhänder eine Beitragserhöhung von bis zu 12,5 für notwendig gehalten hat.
Und durch ein Wunder ist es der Versicherung gelungen die erhöhung auf max. 7,5% auszudehnen.

Aber ich werde kein neues Schreiben erhalten sondern soll auf meinen nächsten Kontoauszug nach der Erhöhung schauen.

Jetzt meine Frage, muss die Versicherungm ir nicht mitteilen wie hoch die Erhöhung ist? Umgeht sie dadurch mein Sonderkündigungsrecht? Das Schreiben kam am 2.11 bei mir an. Kann ich den Vertrag sofort kündigen?

Danke

kündigung bei beitragserhöhungen möglich innerhalb eines monats nach zugang der anpassung zum termin der beitragsanpassung.

Sonderfall Rechtschutzversicherung:

hängt davon ab wann der vertrag abgeschlossen wurde

  • vertragabschluss vor januar 1991
    kündigungsrecht des VN bei beitragserhöhung des VR um mehr als 15% oder in 3 Jahren um insgesamt mehr als 30%.

  • abschluss zwischen januar und juli 1994

kündigungsrecht bei beitragserhöhung des VR bei 5% des letzten Beitrags bzw. 25% des erstbeitrags, ohne das sich die Leistung erhöht.

  • abschluss nach juli 1994
    kündigung des Versicherungsnehmers bei jeder Erhöhung möglich (auch wenn der VR gleichzeitig die Leistungen erhöht - z.B. höhere Deckungssummen).

wenn nach juli 94 dann muss kündigung bis 2. Dezemeber beim vr vorliegen. vorab per fax.

grüße

andreas sokol