Hallo zusammen,
ich würde mich über Ihre Einschätzung freuen:
Es geht um die „Bescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung über Entgeltersatzleistzungen und Anrechnungszeiten“ in der die Krankenkasse ja üblicherweise einen Beitragsanteil der Versicherten zur Rentenversicherung angibt.
Die Frage ist, ob man diesen Beitragsanteil zur Rentenversicherung theoretisch steuerlich geltend machen könnte?
Oder stünde das generell im Konflikt mit den im Krankengeldfall von der Krankenkasse mitgeteilten Bezügen von Entgeltersatzleistungen, da diese als Bruttobeträge in der Steuererklärung angegeben werden?
Vielen Dank und liebe Grüße
NAdine