Hallo,
bei den geringfügigen Beschäftigungen bis 400€ ist es so, dass Ihr Arbeitgeber Pauschalbeträge zur Renten- und Krankenversicherung zahlen muss.
Für Sie selbst wirken sich diese Zeiten faktisch garnicht in der Rentenversicherung aus.
Jetzt ist es möglich, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten. Sie stocken dann den Pauschalbetrag des Arbeitgeber bis zur regulären Beitragshöhe auf. Dadurch wird die Tätigkeit des Minijobs zu einer ganz normalen Beitragszeit in der Rentenversicherung.
Aufgrund der geringen Beitragshöhe fällt die rentensteigernde Wirkung sehr mager aus. Über den Daumen gepeilt bringt 1 Jahr 400€-Job mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit nichtmal 5€ monatliche Rente später.
Aber das ist auch nicht der Sinn dabei. Über die gesetzliche Rentenversicherung besteht ein Schutz bei Erwerbsminderung und die Möglichkeit von Teilhabeleistungen („Reha“, aber auch Umschulungen etc.).
Dafür müssen Sie allerdings aktuell Beitragszeiten vorweisen können.
Die „Aufstockung“ dient also weniger dem Aufbau einer späteren Altersrente, sondern soll den Versicherungsschutz durch die gesetzliche Rentenversicherung ermöglichen.
Durch den wesentlich höheren Beitragsanteil des Arbeitgebers soll es Arbeitnehmern im Niedriglohnbereich ermöglicht werden, vergleichsweise billig diesen Versicherungsschutz zu bekommen.
Ob man dies nun möchte oder nicht, ist eine persönliche Entscheidung. Deswegen kann ich dazu keine Empfehlung geben.
Eine kurze Frage allerdings noch:
Sie haben angegeben, mehrere Minijobs auszuüben. Bleiben diese zusammengerechnet auch noch unter der 400€-Grenze?
Mit freundlichen Grüßen