Beitragsaufstockung

Hallo, Mrs. X arbeitet in mehreren Minijobs und das wird sich wohl so schnell nicht ändern. Jetzt hat ihr der AG was von der Aufstockung zu Renten versicherung erzählt, wobei von ihren 400,- € wohl rund 30,-€ abgehen und die in ihre Rente eingezahlt werden und somit die Jahre „voll“ zu Rente gezahlt werden. Ist das wirklich so sinnvoll. Sie ist jetzt 35 und in den nächsten Jahren wird es wohl bei den Minijob bleiben?

LG maroni

Hallo Maroni,

zunächst gilt es zu prüfen, Du sprichst von mehreren Jobs, ob sie nicht insgesamt eh schon über den 400€ liegt.

Wenn nicht, ist das eine erwägenswerte Sache. Es ist ja nicht mal die Renteneinzahlung, die den Braten fett macht (kann man sich ja leicht ausrechnen bei den eingezahlten Summen.)

Interessant ist vor allem die Möglichkeit, dadurch bAV- und riesterberechtigt zu werden. Da kommen dann ganz schöne Renditen heraus.

Gruß,
Andreas

Hallo Maroni,

das ist eine sehr individuelle Frage für Mrs. X. Es ist abhängig von den Familienverhältnissen, von der Rentenhistorie, ggf. auch des Ehepartners und evt. vorhandenen Finanzverträgen.

Viele Grüße
Oliver H.

Hallo,

wenn der Verdienst aus den (voraussichtlich über 2 Monate bestehenden)Minijobs zusammen mehr als 400 Euro beträgt, sollte man sich schnellstmöglich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen.

Wenn durch die Addition keine Versicherungspflicht besteht, können folgende Punkte wichtig sein, wenn man über eine Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge nachdenkt:

Nähere Infos:
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/2__…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1 AN/2 aufstockungRente/navNode.html?__nnn=true)

Eine Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung ist sinnvoll:
[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18550/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmap node.html nnn=true)

Gruß
RHW

Also, mehrere Minijobs, d.h. insgesamt über 400 EUR, darf es gar nicht geben. Da kanns Ärger mit Krankenkasse, Rentenversicherung, den diversen Arbeitgebern etc. geben.

Jetzt zur Antwort.Iin der Regel ist das sinnvoll, denn wie soll sonst die Altersversorgung oder Absicherung bei Erwerbsminderung zusammenkommen ? Weniger wegen der Höhe als wegen Erhaltung von erworbenen Ansprüchen, Wartezeiten etc.

Gruss
w.will