Beitragsbefreiung KLV

Hallo Experten!

Ich hätte da mal eine Frage zur KLV und der damit verbundenen Steuerbefreiung in 2004.

Folgendes: Ich hatte 1995 eine KLV abgeschlossen, sie dann aber 2001 beitragsfrei gestellt… nicht gekündigt!
Wie würde es nun aussehen wenn ich, sagen wir im Jahr 2005 oder 2006 diese Versicherung wieder aufleben lassen fürde? Wäre das für den Vater Staat als Neuabschluß zu sehen, oder, da ich sie ja schon lange vor 2004 abgeschlossen hatte, als Altvertrag wo somit dann eine steuerfreie Auszahlung gilt.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Gruß,

betadex

Hallo betadex,

mal abgesehen davon, dass die Versicherungsgesellschaft wohl eine erneute Gesundheitsprüfung machen wird und unter Umständen sogar den ganzen Vertrag auf neue Rechnungsgrundlagen umstellen könnte (d.h. niedriger garantierter Rechnungszins auch für den jetzt beitragsfreien Teil), das Ganze ist steuerlich als „Novation“ zu sehen, d.h. neues Steuerrecht zumindest für den Teil, der nach dem Wiederaufleben als Versicherungssumme bzw. Beiträge hinzukommt.
Nach zur Zeit geltendem Steuerrecht ist so ein Wiederaufleben lassen nur innerhalb einer Frist von 2 Jahren nicht als Novation zu sehen (und es ist noch nicht einmal 100%ig klar, ob diese 2-Jahres-Regelung auch im neuen Jahr beibehalten wird).

viele Grüße

Thomas

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