Beitragsbemessung freiwillige KV

Guten Tag!

Kann mir jemand sagen, wie sich bei verheirateten Beamten die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung berechnen? Konkret geht es um die Frage ob bei der Bemessung meines Beitrages zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung nur mein eigenes Einkommen (als Referendarin sog. Beamtin auf Widerruf) zugrundegelegt wird oder auch das Einkommen meines Ehemannes (Angestellter und privat krankenversichert) eine Rolle spielt?

Vielen Dank im Voraus!

Gruß,
Anna

Guten Tag!

Beitrages zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung
nur mein eigenes Einkommen (als Referendarin sog. Beamtin auf
Widerruf) zugrundegelegt wird oder auch das Einkommen meines
Ehemannes (Angestellter und privat krankenversichert) eine
Rolle spielt?

Gruß,
Anna

Hallo Anna,
nur Dein Einkommen wird zugrundegelegt
gruß joerg koenig