Guten Tag!
Kann mir jemand sagen, wie sich bei verheirateten Beamten die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung berechnen? Konkret geht es um die Frage ob bei der Bemessung meines Beitrages zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung nur mein eigenes Einkommen (als Referendarin sog. Beamtin auf Widerruf) zugrundegelegt wird oder auch das Einkommen meines Ehemannes (Angestellter und privat krankenversichert) eine Rolle spielt?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß,
Anna