Hallo,
seit 2,5 Jahren bin ich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Für die Jahre 2003 und 2004 habe ich inzwischen die Steuerbescheide vorgelegt, so dass meine bis dahin nur geschätzten Einnahmen korrigiert und der Beitrag angepasst werden konnte.
Jetzt erhielt ich ein Schreiben, dass ich nur noch für das Jahr 2005 den Steuerbescheid vorlegen soll/brauche. Dann würden ein letztes Mal meine geschätzten Einnahmen mit den tatsächlichen verglichen. Danach würde ein endgültiger Betrag festgelegt, der in Zukunft dann immer fällig wäre.
Da ich sowas noch nie hatte: habe ich das so richtig verstanden? Oder wollte man mir damit was anderes sagen?
Falls das so ist: Verstehe ich es richtig, dass ich selbst, wenn ich in Zukunft weniger Einnahmen haben sollte, trotzdem ggf. höhere Beiträge (die aufgrund höherer Einnahmen berechnet wurden) bezahlen muss?
Was wäre z.B., wenn meine Einnahmen komplett wegbrechen würden? Gibt es dann einen Mindestbetrag, denn ich zu bezahlen hätte? Oder bliebe es bei dem festgesetzten Betrag?
Was wäre, wenn ich z.B. meine freiberufliche Tätigkeit aufgeben würde? Es gibt ja kein Gewerbe, das sich dann abmelden müsste. Wie wäre es dann mit der Krankenversicherung? Wie könnte dann z.B. ein Wechsel in die Familienversicherung ablaufen?
Und was wäre, wenn ich z.B. in die Familienversicherung (also bei meinem Mann mitversichert) wäre, und dann zumindest sporadisch wieder Aufträge als Freiberufler annehmen würde? Dann müsste ich mich doch wieder selbst versichern, oder?
Tja, das sind alles viel wenn und wäre. Aber ich bin jetzt verunsichert, wie es in Bezug auf die Krankenversicherung weitergehen soll.
Bin für alle Erklärungen und Ratschläge dankbar!
Viele Grüße
Merlinchen