Beitragsbemessungsgrenze

Hallo,

ich würde u.U. gerne in die PKV wechseln. Das Problem ist, dass
ich mit meinem mtl. Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze
von 3.900 Euro/Monat (stimmt das für 2005?) liege. Ich habe aber Nebeneinkünfte durch Spekulationen. Mit diesen Nebeneinkünften komme ich dann über die Grenze.

Kann ich dann wechseln oder nicht.
Wer überprüft eigentlich ob man über der Grenze liegt ?

Danke
Albert

Hallo,
als Arbeitnehmer endet die Krankenversicherungspflicht nur dann
wenn die entsprechende Pflichtgrenze nicht überschritten wird und
die beträgt im Jahre 2005 tatsächlich umgerechnet 3900,00 € im
Monat.
Sonstige Einkünfte, wie Kapitalerträge oder Vermietung und Verpachtung
oder eine selbständige Nebentätigkeit beeinträchtigen die
Krankenversicherungspflicht nicht.
Entscheiden tut vorrangig der Arbeitgeber, aber endgültig die
Krankenkasse.

Gruss

Günter Czauderna

zu Günters weisen Worten:
es zählt natürlich nicht das Monatseinkommen, sondern das Jahreseinkommen (nur bei AN).
Beispiel: Du verdienst 3.400 € monatlich. hast aber 14 Monatgehälter. Also folgende Rechnung: 3.400 x 14 = 47.600. Dies ist um 800 € über der BBG. Du wärst also frewillig versichert und kannst wechseln.
Grüße
Raimund

aber nur wenn er das so verdient!!!
ganz schön Frech der Raimund im neuen Jahr! Aber im Prinzip, mein lieber, hast Du natürlich Recht!!!

Wenn das Einkommen dann nicht aus Schichtzulagen und Überstundenvergütungen besteht und wenn und wenn…

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

P.S.: Fragen kann man nur so beantworten, wie Sie gestellt werden. Je schlechter die Qualität der Frage, desto schlechter die Qualität der Antwort.

Der, der hier nicht mehr sagen darf, dass man sich zwecks Beratung usw.!!!
Aber unzureichende Fragen beantworten, das darf er!

Der weisen Worte nächster Teil
Hallo Raimund,
ich hatte geschrieben „umgerechnet“ - zugegeben deine Erläuterung
zu diesem begriff war für Laien notwendig - daher mein Dank !

Gruss

Günter