Beitragsbemessungsgrenze Entgeltumwandlung

Hallo,

einige AG bieten ja zur Altersvorsorge die Direktversicherung per Entgeltumwandlung an. Demnach darf man bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei „anlegen“.

Nun gibt es aber eine Beitragsbemessungsgrenze West (2011 66000 EUR) und Ost (2011 57600 EUR), die 4% bedeuten demnach im Westen 2640 EUR Osten nur 2304 EUR.

Welche Beitragsbemessungsgrenze gilt denn nun?

Firmensitz des AG?
Arbeitsort des AN? (Wenn der AG mehrere Standorte hat)
Wohnort des AN?

Gibt es im Netz Rechner oder Tabelle, mit deren Hilfe folgende Punkte einmal beleuchtet werden können:

  1. Kosten (und Einsparpotential) für AG und AN bei Entgeltumwandlung (wenn man z.B. dem Chef sagen kann „Statt x € mehr Bruttolohn zahle mir y € als Entgeltumwandlung zu meinem bisherigen Lohn“)

  2. Gesetzlich garantierte Rentenauszahlung bei Entgeltumwandlung (Nur das ist ja sicher, wenn ich die ganzen Überschußbeteiligungen den Bach runter gehen sehe…)

  3. Gegenüberstellung gesetzliche Rente mit und ohne Umwandlung, um abzuschätzen, ob und wie sich das überhaupt lohnt.

Es wäre schön, wenn so etwas frei verfügbar wäre, nicht dass man dann lauter „Rentenberater“ und Versicherungsmakler an der Backe hat.

Besten Dank für jeden Tip
Winni

Hallo,
meines Wissens nach gilt, wo die Steuer vom Arbeitgeber hin gezahlt wird (Finanzamt), da gilt auch die entsprechende Grenze.
Wir hatten in meinem Einzugsbereich eine Großfirma, die
eine Filiale in den neuen Bundesländern hat - da waren Mitarbeiter
beschäftigt, die zwar in den alten Bundesländern gearbeitet haben, aber eben bei der Filiale beschäftigt waren und auch über diese Sozialversicherungsmässig und Steuermässig eben auch in den neuen Bundesländern abgerechnet wurden.
Gruss
Czauderna