Beitragsbemessungsgrenze: Erhöhung

es scheint immer noch nicht vom Tisch: Die Erhöhung der BBG.
Habe gerade wieder etwas erhalten. Die Grünen wollen unbedingt die BBG von derzeit 3375 € auf 4500 € erhöhen.
Das würde für viele eine 30 % -50% Beitragsanpassung für viele bedeuten.
Nach meiner Meinung ist das Symptome bekämpfen, nicht die Ursachen.
Oder ist die Private schuld an der Misere der Kassen?
So wie jetzt die Angleichung der Beiträge der freiwillig versicherten Rentner mit den pflichtversicherten Rentnern nach unten. Kosten: 300.000.000 €. Jetzt sollen die freiwillg privat Versicherten die Suppe auslöffeln.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

eine Frage: Wenn ich jetzt in eine PKV wechsle, weil die Beitragsbemessungsgrenze mir das (noch) erlaubt, und wenn dann diese Grenze angehoben wird - muss ich dann in die GKV zurück?
Ein Berater sagte mir mal, dass es dazu nicht kommen würde, weil die GKV ja nichts mehr von meinem Einkommen erfährt, wenn ich einmal bei einer Privaten bin. Stimmt das?

Gruß,
Salzmann

PS: Ich melde mich demnächst nochmal wegen der Infos, die du mir geschickt hast.

Hallo Raimund,

eine Frage: Wenn ich jetzt in eine PKV wechsle, weil die
Beitragsbemessungsgrenze mir das (noch) erlaubt, und wenn dann
diese Grenze angehoben wird - muss ich dann in die GKV zurück?
Ein Berater sagte mir mal, dass es dazu nicht kommen würde,
weil die GKV ja nichts mehr von meinem Einkommen erfährt, wenn
ich einmal bei einer Privaten bin. Stimmt das?

hallo Salzmann,
da hat er Dich aber besch*** beraten!
Der AG ist gestzlich dazu verpflichtet, Dich sofort bei einer kasse anzumelden, wenn Du unter die BBG rutscht. Das beantwortet auch Deine 1. Frage.
Darum sehe ichn auch keinerlei gefahr für junge Leute, die sich privat versichern. Sollten sie zeitlebens über der BBG verdienen, daqnn haben sie gar nicht den Wunsch in die Gesetzliche zu kommen. Der einzige Grund wäre, dass er (oder sie) nur noch halbtags arbeitet. Doch dann muss er in die GKV: Pflicht versicherung.
Zu der Meldung: ich hoffe auf ein Wahlergebnis, das die Eigenverantwortung erhöht und die Bevormundung einschränkt. Und vorher wird sowieso nichts mehr geändert. Solche weitreichenden Entscheidungen werden vor Wahlen normalerweise von der Opposition blockiert. Außerdem gibt es noch die Lobby der Versicherungswirtschaft. Und die hat was zu sagen.

Gruß,
Salzmann

PS: Ich melde mich demnächst nochmal wegen der Infos, die du
mir geschickt hast.

Freu mich drauf!
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

Der AG ist gestzlich dazu verpflichtet, Dich sofort bei einer
Kasse anzumelden, wenn Du unter die BBG rutscht.

Das heißt, wenn ich jetzt in eine PKV gehe, und wenn dann diese Erhöhung kommt, dann fliege ich gleich wieder raus? Das wäre ja ärgerlich! Zumal ich auch noch ein Grünen-Stammwähler bin…
Denen werde ich mal schreiben…!

Gruß in’s Wochenende!

Salzmann

hallo Salzmann,
tu ihnen nicht so arg weh. Das ist glaube ich Wahlgeplänkel. Sie hoffen dadurch evtl. ein paar Neidwähler zu bekommen. Sind auch Stimmen. Fragt später niemand mehr, welche es waren.
Die nächste Wahl wird für die Grünen haarig. Zumíndest aus heutiger Sicht. Ich glaube nicht, dass noch einmal 18-20 % erreicht werden können.
Lassen wir uns überraschen.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

Das würde für viele eine 30 % -50% Beitragsanpassung für viele
bedeuten.

Nicht ganz. Es wird vorläufig nur die Pflichtversicherungsgrenze angehoben. Aber nicht die Beitragsbemessungsgrenze. Bisher ging beides immer einher, man will diese aber voneinander abspalten.

Dies würde aber dem Äquivalenzprinzip nichtmehr entsprechen, denn jemand oberhalb der Bemessungsgrenze würde keine Beiträge mehr gemäß seinem Einkommen bezahlen.

Darüber hinaus wird es nicht nur die Stimmen der PKV dazu geben, sondern auch einige von Wirtschaftsanalytikern.
Es ist nämlich eine Milchmädchenrechnung.

Klar, die Zahler stehen aktuell sofort mit dem Geld da… aber wenn sie alt sind, haben sie in der GKV keine Kapitaldeckung, das heißt, deren Kosten belasten das Umlageverfahren.

Darüber hinaus sind das Milliarden, die den Ärzten entgehen durch geringere Abrechnungen… auch die werden protestieren.

Ich denke nicht, dass die Regierung das kippen könnte, selbst wenn sie wollte, denn es würde auch Entlassungen zur Folge haben…

Ich denke nur, dass es etwas Schaumschlägerei von Menschen ist, die sich nur defizitär mit der Materie auskennen.

Gruß
Marco

PS. achso… über kurz oder lang würde aber dennoch im Fall der Fälle die BBG der Pflichtgrenze wieder hinterhermarschieren und gleichziehen :smile:

Hallo Raimund,

Das würde für viele eine 30 % -50% Beitragsanpassung für viele
bedeuten.

Nicht ganz. Es wird vorläufig nur die
Pflichtversicherungsgrenze angehoben. Aber nicht die
Beitragsbemessungsgrenze. Bisher ging beides immer einher, man
will diese aber voneinander abspalten.

Das war anders gemeint: wenn jemand mit sagen wir mal 150 € in eine Privaten bezahlt (natürlich MehrbettKH), sind das netto für ihn 75 €. Jetzt müsste er 500 €, also netto 250 € zahlen. Wieviel % sind das mehr? richtig: über 300 % mehr! Doch so krass braucht man gar nicht rechnen. Denn „nur“ 30% Steigerung seiner eff. Belastung sind ruck-zuck erreicht.

Ich denke nur, dass es etwas Schaumschlägerei von Menschen
ist, die sich nur defizitär mit der Materie auskennen.

Das war immerhin die von uns allen geliebt Ulla Schmidt am 28.1.2002 in einem Schreiben an Peter Greissler, PKV-Verbandschef.
Was nicht heißen soll, sie wäre kompetent.

Gruß
Marco

PS. achso… über kurz oder lang würde aber dennoch im Fall
der Fälle die BBG der Pflichtgrenze wieder
hinterhermarschieren und gleichziehen :smile:

Klar, nur diejenigen die man rausgezwungen hat, kommen evtl. nicht mehr rein. Außerdem haben sie für diese Zeit Ihre Alterrückstellungen verloren. Wenn nicht, dann haben sie eine große Anwartschaftsversicherung gemacht… und die kostet halt auch ein paar Talerchen.
Grüße
Raimund