Beitragsbemessungsgrenze KV

Hi,

in der letzten Zeit (ca. seit der Wahl) wird sehr viel über eine Anhebnung der Grenze gesprochen, ab der man von der gestzlichen KV in die Private wechseln darf. Früher waren das prinzipiell 75% der RV Grenze (leider gelten prinzipien seit September nichts mehr). Erhöht sich damit auch die Beitragsbemessungsgrenze auf die geplanten EUR 3.800,-?
Sprich wird jetzt jeder Arbeitnehmer der diesen Betrag verdient mit ca 7% aus knapp 500,- monatlich mehr belastet oder werden diese beiden Grenzen jetzt voneinander abgekoppelt?
Ich finde dazu leider keine Information

Danke
PP

Hi,

wörtliche Aussage aus dem Koalitionsvertrag:
Bei der Beitragsbemessungsgrenze gibt es keine Änderungen.

Wie hoch die wahrscheinlichkeit ist, daß Aussagen aus dem Koalitionsvertrag dauerhaft Bestand haben, mußt Du selbst beurteilen.

Was die Versicherungspflichtgrenze angeht: Dort ist derzeit die Rede davon, daß diese auf 3.825 Euro steigen soll (angeblich schon ab Ende nächster Woche) und zwar für alle Arbeitnehmer und nicht nur für Berufsanfänger. Bis vor ein paar Tagen war ja die Rede davon, daß die Grenze auf 5.100 Euro steigen soll, aber eben nur für Berufsanfänger.

Gruß
Christian

Berufsanfänger
Dein Wort in Gottes Gehörgang…

-)

Hoffen wir mal daß es der Regierung mehr Spaß macht eine weitere Verkomplizierung zu gestalten als aus „Vereinheitlichungsgründen“ die BBG anzuheben.

Ich denke dieses Umschwenken resultiert daraus, daß man das Wort Berurufsanfänger nicht klar definieren kann…
oder kann das jemand???

PP

Hallo Leute,

wartet mal ab … erstmal wird die Pflichtversicherungsgrenze erhöht, damit ändert sich am Beitrag der freiwillig versicherten nichts.

Wenn dann demnächst die BBG erhöht werden sollte, ist vielen freiwillig versicherten die Möglichkeit des Wechsels genommen.

… also wenn ich die BBG erhöhen wollte würde ich es genau so machen, erstmal die Wechselmöglichkeit einschränken und dann die BBG erhöhen.

Gruß
Steffen

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