Hi,
in der letzten Zeit (ca. seit der Wahl) wird sehr viel über eine Anhebnung der Grenze gesprochen, ab der man von der gestzlichen KV in die Private wechseln darf. Früher waren das prinzipiell 75% der RV Grenze (leider gelten prinzipien seit September nichts mehr). Erhöht sich damit auch die Beitragsbemessungsgrenze auf die geplanten EUR 3.800,-?
Sprich wird jetzt jeder Arbeitnehmer der diesen Betrag verdient mit ca 7% aus knapp 500,- monatlich mehr belastet oder werden diese beiden Grenzen jetzt voneinander abgekoppelt?
Ich finde dazu leider keine Information
Danke
PP