Hallo,
ich fange am Montag eine neue Stelle an. Ohne Gewinnbeteiligung bin ich unter der Beitragsbemessungsgrenze fuer die PKV, mit bin ich deutlich drueber. Die Historie der Firma zeigt, dass man im Schnitt 80% des Bonus’ auch ausgezahlt bekommt, was immer noch gut reichen wuerde.
Aber die GKV sagt jetzt, solche Sonderzahlungen zaehlen nicht zum Jahresbruttogehalt und weigert sich, mich aus der Versicherungspflicht zu entlassen. Hmpf. Ich weiss aber, dass es Bekannte von mir schon geschafft haben, zum Beispiel eine Umsatzprovision mit reinrechnen zu lassen. Gibt es da eine gesetzliche Grundlage und wenn ja, wo finde ich die? Oder ist das Ermessenspielraum der jeweiligen GKV?
Ich bin fuer jede Hilfe sehr dankbar.
Liebe Gruesse,
Franziska
Hallo,
ich fange am Montag eine neue Stelle an. Ohne
Gewinnbeteiligung bin ich unter der Beitragsbemessungsgrenze
fuer die PKV, mit bin ich deutlich drueber. Die Historie der
Firma zeigt, dass man im Schnitt 80% des Bonus’ auch
ausgezahlt bekommt, was immer noch gut reichen wuerde.
Die BBG ist unwichtig, ich denke Sie meinen die Jahresentgeltgrenze (47250€in 2006, für 2007 noch unbekannt).
Aber die GKV sagt jetzt, solche Sonderzahlungen zaehlen nicht
zum Jahresbruttogehalt und weigert sich, mich aus der
Versicherungspflicht zu entlassen. Hmpf. Ich weiss aber, dass
es Bekannte von mir schon geschafft haben, zum Beispiel eine
Umsatzprovision mit reinrechnen zu lassen. Gibt es da eine
gesetzliche Grundlage und wenn ja, wo finde ich die? Oder ist
das Ermessenspielraum der jeweiligen GKV?
In Deutscjland gibt es doch für alles Gestez, ich hätte § 6 Abs. 4 SGB V dafür im Angebot, viel Spaß 
In Deutscjland gibt es doch für alles Gestez, ich hätte § 6
Abs. 4 SGB V dafür im Angebot, viel Spaß 
Danke, das hatte ich schon gesehen, hilft aber nicht richtig weiter. Das bezieht sich naemlich nur auf die „Bruttolohn- und -gehaltssumme“, sagt aber nicht, ob Sonderzahlungen wie Gewinnbeteiligung etc da mit reinfallen oder nicht…
Es geht um die regelmäßigen Bezüge. Sind die Sonderzahlungen im Arbeitsvertrag vereinbart, erfolgen sie regelmäßig? Bsp.: zählen Überstundenausgeleich i.d.R. nicht dazu.
Hier ist eine eigentlich ganz schöne Zusammenfassung zu diesem Thema:
http://www.curania.de/download/BKK-Service-Leitfaden…
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Hier ist eine eigentlich ganz schöne Zusammenfassung zu diesem
Thema:
http://www.curania.de/download/BKK-Service-Leitfaden…
Cassiesmann, Sie sind ein Schatz! Das ist genau die Info die ich brauchte. In dem Leitfaden wird naemlich gesagt, dass Gewinnbeteiligungen anzurechnen sind. Speziell „Einmalzahlungen sind zu beruecksichtigen, wenn sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal im Jahr gezahlt werden“.
Vielen vielen Dank und ein schoenes Wochenende,
Franziska
Cassiesmann, Sie sind ein Schatz!
Dann sind Sie sich ja mit meiner Frau einig!
Ich wünsche auch eine schönes WE.