Beitragsbemessungsgrenze und Elternzeit

Hallo,

meine Freundin (bald Frau, am 24.3. wird geheiratet) hat letzte Woche vom Arbeitgeber ein Schreiben bekommen, dass Sie 2011 und auch 2012 über der Beitragsbemessungsgrenze liegt/lag, und nun in die freiwille Versicherung muss. Sie ist als Lehrerin in Berlin angestellt.
Am 12.5.12 erwarten wir Nachwuchs, so dass Sie am 30.3. in Elternzeit wechselt.
Warum kam das schreiben des Ag erst jetzt? ist doch zu spät?
Und nun muss Sie vor der Elternzeit (die ja beitragsfrei wäre) in die freiwillige wechseln und die knapp 350,-€ selbst bezahlen?
Da muss es doch eine Möglichkeit geben das Sie beitragsfrei bleibt bzw. sie zu mir wechselt und wir eine Familienversicherung beantragen oder?
Danke für die Hilfe!
LG Marc

Hallo,

leider kann ich euch da nicht weiterhelfen.
Ich würde ganz frech bei der erst besten privaten Krankenversicherung die Hotline anrufen und genau das fragen. Mehr als die Auskunft verweigern können die auch nicht.

Viel Glück
Grüße
Caddy