Beitragsbemessungsgrenze/Versicherungspflichtgrenz

Hallo,

kann mir bitte jemand erklären was das im Einzelnen bedeutet und was da die Unterschiede sind?
Irgendwie stehe ich aufm Schlauch und verstehe es nicht.

Vielen herzlichen Dank
M.

Hallo Maja,

Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze)
legt die Pflichtmitgliedschaft in der GKV fest.
Wer also als Ang. mehr verdient kann sich privat versichern.

Beitragsbemessungsgrenze: aus diesem Beitrag wird der max Beitrag der
Kranken- und Pflegeversicherung (GKV) berechnet.

Gruß Merger

Hallo,

zur Ergänzung: Früher waren in der GKV die Beträge gleich. Seit 2003 ist die BBG niedriger als die JAEG.

Gruss

Barmer

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Hallo ihr Beiden,

vielen Dank für Eure Rückmeldung.
OK dann hatte ich was ich gelesen habe, doch nicht ganz falsch verstanden, allerdings frage ich mich (und Euch) dann noch, warum als Grundlage, ein Mitglied ab einem gewissen Zeitpunkt als freiwillig versichert zu führen, die BBG angeführt wird und nicht die JAEG *Rauchwolke*

Vielen Dank und Gruß
M.

Hallo,

allerdings frage ich mich (und Euch) dann noch,
warum als Grundlage, ein Mitglied ab einem gewissen Zeitpunkt
als freiwillig versichert zu führen, die BBG angeführt wird
und nicht die JAEG *Rauchwolke*

In welchem Zusammenhang? Welche Tätigkeit übt das Mitglied aus?
Gruß J.K.

Hallo Maja,

bitte nachfolgenden Gesetzestext lesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html

Gruß Merger

Moin,

In welchem Zusammenhang?

Grundlage für die Nachfrage sei ein Schreiben der GKV, dass man nun als freiwillig versichertes Mitglieg geführt wurde, da man die BBG für 2012 überschritten habe.

Nehmen wir an der Betroffene bekam zur Auskunft, dass
a) auch Sonderzahlungen mit eingerechnet werden
b) Das Vorjahr als Grundlage der Berechnung dient

Welche Tätigkeit übt das Mitglied aus?

Er sei normaler Angestellter (Dienstleistung/Verwaltung)

Vielen Dank
M.

Hallo,

ich so auch nicht.

Wie ist der genaue Zusammenhang ?

Gruss

Barmer

Hallo,

offenbar wurde der Textbaustein seit 10 Jahren nicht angepasst. Bis ca. 2003 gab es den Begriff JAEG nicht, da waren Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze identisch.
Gruss

Barmer

Halo Barmer,:

offenbar wurde der Textbaustein seit 10 Jahren nicht
angepasst. Bis ca. 2003 gab es den Begriff JAEG nicht, da
waren Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze
identisch.

Dann ist es hoffentlich auch nur der Texbaustein. Aber auch nur das…Oooooo…

Gruß J.K.

Dank Euch Beiden.

Es hat sich wohl aufgeklärt. Dort wurde JAEG nicht mit der Versicherungspflichgrenze in Verbindung gebracht, angegeben war die JAEG.

Gruß
M.