Beitragsbemessungsgrenzen KV

Liebe w-w-w-Mitglieder,

ich habe nach Eintritt in die Rente Ärger mit der Krankenversicherung. Die BKK behauptet, dass ich als freiwilliges Mitglied versichert wäre, da ich während meiner Berufstätigkeit mehrfach über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hätte. Ich war aber lebenslang in der BKK als Pflichtversicherter. Angeblich seien mir die Veränderungen jeweils mitgeteilt worden, wovon ich aber beim besten Willen nichts weiss. Für diesen Fall sollte ich die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen ab ca. 1984 irgendwoher bekommen. Ich möchte anhand meiner Lohnzettel selbst nachprüfen, wann das überhaupt der Fall gewesen sein könnte. Ich bitte um Eure Mithilfe !!!

J. Schnell
(für den Vater geschrieben von R. Schnell)

Hallo,

nachstehend die Werte der gesetzlichen Rentenversicherung (die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt davon jeweils 75%):

Jahr/monatlich/jährlich
2001/8700/104400
2000/8600/103200
1999/8500/102000
1998/8400/100800
1997/8200/98400
1996/8000/96000
1995/7800/93600
1994/7600/91200
1993/7200 /86400
1992/6800 /81600
1991/6500 /78000
1990/6300 /75600
1989/6100 /73200
1988/6000 /72000
1987/5700 /68400
1986/5600 /67200
1985/5400 /64800
1984/5200/62400

Gruß aus der Flasche
Lebertran

.

Beachtet dabei die 9/10 Regelung.
die besagt, dass man als freiwillig Versicherter dann gilt, wenn man nicht mindestens 9/10 der 2.Hälfte des Berufslebens pflichtversichert ( ergo unter der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat) war.
Taggenaue Berechnung.

Beispiel:

mit 19 angefangen zu arbeiten.

mit 65 aufgehört…

Geboren am 1.1.
Arbeitsbeginn 1.1.
Rentenbeginn 1.1.

Arbeitsjahre somit 46 Jahre

  1. Hälfte also 23 Jahre… ab dem 42. Lj. beginnt die 2.Hälfte.

Macht 365*23 = 8395 Tage
8395 / 10 = 839,5
839,5 * 9 = 7555,5 Tage

8395 - 7555,5 = 839,5
839,5 / 30 = 27,98 Monate ca. 2 Jahre 4 Monate

Das heißt:
ab deinem 42.Lj. darfst du bei dieser Konstellation nicht mehr als diesen Zeitraum über der BBG verdient haben…

hast du doch… bist du freiwilliger Rentner…

Gruß
Marco

PS: Für den Fall, dass du dann die BBG noch weiter zurück brauchst… ich habe sie ab 1970 :smile:

Lieber Raimund, das ist Gesetz in der reinsten Form, hier wird die 9/10 tel Regelung tatsächlich taggenau ausgerechnet und das schon seit vielen Jahren, und wenn nur ein Tag fehlt, bist du angemeiert und darfst rappen, man gut daß er schon in der Bkk mit günstigerem Beitrag ist.
Tschüß

Hi.
Marco hat Recht, ich würde mir das mal genáu von der BKK zeigen lassen ( wie die das errechnet haben )und nach der von Marco aufgeführten Formel nachrechnen, manchmal geht es da tatsächlich um Erbsenzählerei .Kann dir nur empfehlen, in der günstigen BKK zu bleiben, da bei nem Wechsel zu anderen gesetzl. Krankenkassen wesentlich höhere Beiträge bei rauskommen.
Tschüß

DANKE DANKE DANKE !!!
Super, vielen Dank an ALLE

Ihr habt mir (uns) sehr geholfen.

Ich denke wir bringen die Sache zu einem guten Ende, DANK EURER HILLFE

Viele Grüsse Reinhard

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]