ich habe nach Eintritt in die Rente Ärger mit der Krankenversicherung. Die BKK behauptet, dass ich als freiwilliges Mitglied versichert wäre, da ich während meiner Berufstätigkeit mehrfach über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hätte. Ich war aber lebenslang in der BKK als Pflichtversicherter. Angeblich seien mir die Veränderungen jeweils mitgeteilt worden, wovon ich aber beim besten Willen nichts weiss. Für diesen Fall sollte ich die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen ab ca. 1984 irgendwoher bekommen. Ich möchte anhand meiner Lohnzettel selbst nachprüfen, wann das überhaupt der Fall gewesen sein könnte. Ich bitte um Eure Mithilfe !!!
J. Schnell
(für den Vater geschrieben von R. Schnell)
nachstehend die Werte der gesetzlichen Rentenversicherung (die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt davon jeweils 75%):
Beachtet dabei die 9/10 Regelung.
die besagt, dass man als freiwillig Versicherter dann gilt, wenn man nicht mindestens 9/10 der 2.Hälfte des Berufslebens pflichtversichert ( ergo unter der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat) war.
Taggenaue Berechnung.
Beispiel:
mit 19 angefangen zu arbeiten.
mit 65 aufgehört…
Geboren am 1.1.
Arbeitsbeginn 1.1.
Rentenbeginn 1.1.
Arbeitsjahre somit 46 Jahre
Hälfte also 23 Jahre… ab dem 42. Lj. beginnt die 2.Hälfte.
Macht 365*23 = 8395 Tage
8395 / 10 = 839,5
839,5 * 9 = 7555,5 Tage
8395 - 7555,5 = 839,5
839,5 / 30 = 27,98 Monate ca. 2 Jahre 4 Monate
Das heißt:
ab deinem 42.Lj. darfst du bei dieser Konstellation nicht mehr als diesen Zeitraum über der BBG verdient haben…
hast du doch… bist du freiwilliger Rentner…
Gruß
Marco
PS: Für den Fall, dass du dann die BBG noch weiter zurück brauchst… ich habe sie ab 1970
Lieber Raimund, das ist Gesetz in der reinsten Form, hier wird die 9/10 tel Regelung tatsächlich taggenau ausgerechnet und das schon seit vielen Jahren, und wenn nur ein Tag fehlt, bist du angemeiert und darfst rappen, man gut daß er schon in der Bkk mit günstigerem Beitrag ist.
Tschüß
Hi.
Marco hat Recht, ich würde mir das mal genáu von der BKK zeigen lassen ( wie die das errechnet haben )und nach der von Marco aufgeführten Formel nachrechnen, manchmal geht es da tatsächlich um Erbsenzählerei .Kann dir nur empfehlen, in der günstigen BKK zu bleiben, da bei nem Wechsel zu anderen gesetzl. Krankenkassen wesentlich höhere Beiträge bei rauskommen.
Tschüß