Hallo,
angeregt von der Diskussion über die mögliche Erhöhung der BBG bei einem Wahlsieg der bunten Regierung, stellt sich mir die Frage, was eigentlich passiert, wenn ein bis dato privat versicherter Arbeitnehmer durch diese Operation unter die BBG rutscht.
Wer weiss was?
Gruß und Danke
Christian
P.S.
Die Frage gilt natürlich auch allgemein, d.h. wenn ein Arbeitnehmer von der ja jährlich steigenden BBG „überholt“ wird.
hallo Christian,
2 Antworten:
- die unter 55 Jahre müssen zurück in die GKV (außer sie verzichten unwideruflich darauf)
- die über 55 Jahre bleiben, wo sie sind.
Und die Gesichter der Gruppe 1 werrden immer länger, die Kauleisten schleifen am Boden.
Grüße
Raimund
Hi,
- die unter 55 Jahre müssen zurück in die GKV (außer
sie verzichten unwideruflich darauf)
da ich unter 1. falle: Was heißt unwideruflich verzichten? Und: Gab es schon Klagen/Urteile wegen der dann verloren gegangenen Rückstellungen?
Gruß
Christian
hallo Christian,
- die unter 55 Jahre müssen zurück in die GKV (außer
sie verzichten unwideruflich darauf)
da ich unter 1. falle: Was heißt unwideruflich verzichten?
Nein, Du kannst ja wieder zurück, wenn Du
- wieder über der BBG verdienst,
- wenn Du eine Anwartschaftversicherung gemacht hast. Daraus hast Du zwar keine leistungsrechte, doch gewährleistet sie, dass Du dann in Deinen alten Tarif einsteigst, als wenn Du gar nicht unterbrochen hättest. Auch die Altersrückstellung läuft weiter.
Und: Gab es schon Klagen/Urteile wegen der dann verloren
gegangenen Rückstellungen?
Klar haben es schon einige probíert… nur, erfolglos! Diese Rückstellungen gehören der Solidargemeinschaft.
Das heißt aber auch, dass die Privatversicherungen erst mal einen Gewinn machen, wenn die SPD am 6.2. so dumm ist und billige Effekthascherei macht. Denn die Rückstellung bleibt ja. Der sie eingezahlt hat, beansprucht ja daraus keine Leistung. Leistung verlangt er von der Kasse. Die in der Privaten geblieben sind, haben erst mal mehr Rücklagen für ihr Alter. Doch das hält nicht lange, da eine Versicherung nicht ohne „frisches Blut“ überleben kann.
Grüße
Raimund
Hallo nochmal,
ich meinte, was heißt „unwideruflich auf die GKV verzichten“?
- wenn Du eine Anwartschaftversicherung gemacht hast.
Was kostet denn so eine Anwartschaftsversicherung in etwa? Gibts die bei jeder PKV?
hast Du zwar keine leistungsrechte,
Was heißt denn dieses?
Gruß und Danke
Christian
hallo christian,
ich meinte, was heißt „unwideruflich auf die GKV verzichten“?
er erklärt schriftlich, dass er nie mehr wieder in die Kasse will. Gleichgültig, wie sein Einkommen ist. Also auch wenn er nur 500 € verdient.
- wenn Du eine Anwartschaftversicherung gemacht hast.
Was kostet denn so eine Anwartschaftsversicherung in etwa?
Das ist unterschiedlich. Faustregel: 10 bis 15 % des Beitrages.
Gibts die bei jeder PKV?
Ja, jede bietet so was an. Wird auch gerne angenommen. Ich habe in meinem Kundenkreis im letztem Jahr 4 gehabt. Meist wegen Verlegung des Beginnes um mehrere Monate (Scheidungsgründe z.B.)
hast Du zwar keine Leistungsrechte,
Was heißt denn dieses?
Du bist in der Kasse versichert, z.B. AOK. Zahlst auch brav Deinen Beitrag. Nebenher bezahlst Du die Anwartschaftversicherung. Wenn Du in der Zeit krank wirst, erhälts Du von der Privat keinen Cent. Du hast nur das Recht, z.B. nach einem Jahr (oder wann auch immer)in Deinen Vertrag wieder ohne finanziellen Schaden einzusteigen. Soll heißen:
Du hat z.B. mit 23 Dich privat versichert. Jetzt bist Du 35. Zahlst einen Beitrag von sagen wir mal 300 € (incl. AG-Anteil, incl. Alterrückstellung, usw.). Jetzt wirst Du AL und gehst in die Kasse. Machst aber keine Anwartschaftsversicherung. Nach einem Jahr verdienst Du wieder über der BBG. Jetzt willst Du wieder privat versichert sein. Gehst zur Versicherung und stellst Deinen Antrag. Ergebnis: Du zahlst nicht 300 € sonder evtl. 380 €. Weil Du älter bist. Solltest Du inzwischen sogar krank geworden sein, so kann passieren, dass die Versicherung Dich nur mit Riskozuschlag aufnimmt…oder gar nicht mehr. Hast Du aber diese Anwartschaftsversicherung gemacht, so ist das alles kein Problem mehr: Du schreibst denen, „ab den 1.11. 2003 will ich wieder in meinen Vertrag. Bitte Abbbuchung von meinem…usw.“ Auch Deine Altersrückstellung lief weiter.
Das kann sich sehr gut rechnen!
Grüße
Raimund
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Danke Raimund,
sehr interessante Antworten. Hoffen wir, daß ich sie nie brauchen werde. Im Augenblick ist ja noch genug „Spielraum“, aber wer weiß, wie es die nächsten Jahre weitergeht.
Gruß
Christian
Anmerkung
Hallo Christian,
als Anmerkung noch dazu:
Man unterscheidet zwischen der großen und der kleinen Anwartschaft. Während die kleine den Gesundheitszustand „erhält“ und zwischen 2 und 9% des Tarifbeitrages (je nach Tarif) liegt, „erhält“ dir dir große Anwartschaft zusätzlich zur Gesundheit auch noch dein altes Eintrittsalter. Hierbei zahlst du dann eben noch die laufenden Alterungsrückstellungen weiter.
Darüber hinaus meintest du wahrscheinlich die Klagen in Bezug auf die geplante Sache. Dazu kann es derzeitig noch keine Klagen gegeben haben, da diese Situation noch nicht spruchreif ist.
Das was Raimund sagte, bezieht sich auf den freiwilligen Austritt. Da nunmehr aber ein gesetzlich erzwungener Austritt vorliegt, dürfte das ganze sich anders verhalten und Klagen zu erwarten sein, die auch Erfolg haben dürften.
in meinen Augen.
Gruß
Marco
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