Beitragsberechnug für Ehefrau GKV wenn Mann PKV

Hallo!

Meine zukünftige Frau kommt frisch aus dem Studium und ist aktuell freiwillig in der GKV versichert. Ich bin seit Jahren in der PKV.

Nun stellt sich mir die Frage, wie berechnet sich der Beitrag meiner Frau nach der Hochzeit, solange Sie arbeitssuchend ist?

Grüße Stefan

Hallo,

meiner Meinung nach kannst Du sie in der PKV mitversichern, kostet aber extra, da musst du eine PKV fragen wieviel. Oder aber sie bleibt in der GKV und muss auch dort einen Mindestbeitrag bezahlen. Familienversicherung geht meiner Meinung nach nicht.

Gruss

Claudia

Soweit ich das einschätze, muss der Beitrag als
Hausfrauenbeitrag berechnet werden (oder Berufstätige ohne Stellung), sofern die gesetzliche Kasse nicht mit
Arbeitslosengeld (und dadurch Pflichtversicherung zum
Mindestbeitrag) erhält. Die PKV kann wie die GKV
gewählt werden. Normal wird die Kasse beibehalten, in der man als Student bis zum Schluss war. Die PKV würde im BEitrag wohl um die 250 - 300 Euro liegen, je nach
Selbstbehalt und Auswahl des Schutzes.

Hoffe, etwas geholfen zu haben.

Erst einmal vielen Dank für eure Antworten.

Aber seid Ihr euch da sicher? Ich hatte irgendwo gelesen, dass die GKV dann 50% meines Lohnes zur Berechnugsgrundlage heranzieht.

Ja, das stimmt! Ich hatte bei einer „momentan nicht berufstätigen Frau“ den Fall, dass die gesetzliche Kasse 50% des
Verdienstes des Mannes zugrundelegte und dies als
Grundlage für Berechnung verwendete. (Die Arbeits-
losenversicherung griff nicht, da keine Angestellten-
tätigkeit vorausgegangen war, deshalb keine GKV-
Absicherung durch Arbeitslosengeld).

Der Beitrag war bei dem gutverdienendem Mann dann
für die Frau aber im Bereich des „Hausfrauenbeitrages“
also teuer. Ob die GKV einen sehr kleinen Beitrag
für deine Frau akzeptiert, bzw. berechnet, wenn Du
selbst ein kleines Einkommen hast, bezweifle ich.
Es ist am Besten, bei der AOK nachzufragen, wie die
Berechnung vorgenommen wird, wenn Deine Frau sich dort
anmeldet.

Leider bin ich nicht Fachmann für die gesetzliche
Krankenversicherung - auch handhaben die gesetzlichen
Kassen (also Ersatzkassen oder AOK) dies in der Praxis
auch unterschiedlich. Deshalb ist das Nachfragen in der
örtlichen GKV eigentlich unumgänglich notwendig. So wie DIE das machen, muss man es akzeptieren.
Hoffe etwas mit meiner Meinung geholfen zu haben.

Hallo!

Jupp und 50% sind mir def. viel zu viel. Müssen wir sie wohl auch bei der PKV anmelden.

Stefan

Hallo!

eigentlich eine gute Frage, die stelle ich mir auch hin und wieder:smile:

Hinsichtlich GKV und Beitragsberechnung (Ausnahme der 08/15 Arbeitnehmer) habe ich keinen blassen schimmer.

Durch deine VErsicherungsfreiheit und PKV-Mitgliedschaft habt ihr logischerweise keine Chance auf eine kostenlose Familienversicherung. Ich würde der bisherigen GKV die Statusänderung mitteilen. Eigentlich sollte Sie aufgrund der Arbeitslosigkeit ja versicherungspflichtig werden. Unter Umständen kann Sie dann über das Arbeitsamt versichert werden, die KÖNNTEN dann die Beiträge zahlen.
…ganz sicher bin ich mir aber nicht.

Wenn deine zukünftige Ehefrau sich hat allerdings irgendwann mal befreien lassen von der Versicherungspflicht, müsste sie in eine PKV rein.

Wie du siehst, für mich eher ein schwieriges Thema, hier liegt das Sozialgesetzbuch (SGB) zugrunde, nicht so meine Lieblingslektüre:wink:

Hallo Stefan,
ja, in der Regel ist der bessere Weg, die Ehefrau dann
in der PKV anzumelden. Solange, bis sie wieder eine Tätigkeit
aufnehmen kann - auch teilzeit - so dass sie wieder
mit kleinem Beitrag pflichtversichert wird. Die PKV
kann dann zeitgleich enden (keine Kündigungsfristen).

Wenn Du mich anrufst, berate ich gern - natürlich kostenlos
und auch völlig unverbindlich :smile:.

Eine gute (von Leistung und Beitragsstabilität her)und dennoch
günstige PKV, die ich aufgrund meiner Erfahrung persönlich auch
empfehlen kann, kann man für eine 20-jährige Frau schon für
170 Euro (inkl. Pflegepflicht) erhalten.

Ruf einfach an: 07127-18388 / 0171-6572757
(ich rufe auch zurück).

zur Info:
Ich (und mein Bruder) arbeiten beide mit aktuellem
Vergleicheprogramm und haben alle Versicherer im Blick.
Wir sind „reine“ PKV-Spezialisten. Mit den meisten PKV besteht
bereits ein Kooperationsvertrag (machen das ja schon seit sehr vielen Jahren gemeinsam).

Liebe Grüße
Hans-Günter

Tel 07127-18388
Mobil 0171-6572757

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Hallo!

Jupp und 50% sind mir def. viel zu viel. Müssen wir sie wohl auch bei der PKV
anmelden.

Stefan

Hallo,

Ihre Frau wird den Mindestbeitrag für Erwerbslose in der GKV zahlen müssen. Der liegt so bei ca 130 € monatlich.

Lieben Gruß

Meine zukünftige Frau kommt frisch aus dem Studium und ist
aktuell freiwillig in der GKV versichert. Ich bin seit Jahren in der PKV.

Nun stellt sich mir die Frage, wie berechnet sich der Beitrag meiner Frau nach der Hochzeit, solange Sie arbeitssuchend ist?

Grüße Stefan

Auch nach der Heirat? Ich hatte an mehreren Stellen gelesen, dass 50% meines Lohnes anfallen.

Ja die 50 % Regel ist richtig, ist allerdings Satzungsbedingt bei der jeweiligen KK.

Sind Sie selbstständig oder Angestellt PKV versichert ?

Auch nach der Heirat? Ich hatte an mehreren Stellen gelesen,
dass 50% meines Lohnes anfallen.

Angestellter aber PKV versichert