Meine Frau hat gegen Abfindung ihren Arbeitsvertrag aufgelöst. Sie hat 30.03.10 aufgehört.
Gemäss der Auflösungsvertrag hat sie eine Summe bekommen.
Ein Betrag als Übergangsgeld in höhe von 10.204 E wurde ab 01.04.10 in 4 Raten jeweils in Höhe von 2.551 E bezalt.
Da sie ihren Arbeit selber gekündigt hat, hat sie vom Arbeitsamt eine Sperre bekommen und musste sie sich selber krankenversichern.
Da fäng das Problem, nämlich Berechnung der Bruttolohn für die Beitragsberechnung.
Krankenkasse rechnet wie folgt:
Durchschnittslohn ( 01.04.09 - 01.04.10) 2.940 E
Übergangsgeld monatlich ( ab 01.04.10 ) + 2.551 E
Lohn für Beitragsberechnung 5.491 E
Und die Herrschaft war großzügig und nahm als Basis die
Grenze 3.750 E.
Ist die Berechnung richtig ?
Wenn nicht bitte mit einem Beispiel erklären.
Vielen Dank im Voraus