Beitragsberechnung bei der Krankenkasse

Meine Frau hat gegen Abfindung ihren Arbeitsvertrag aufgelöst. Sie hat 30.03.10 aufgehört.
Gemäss der Auflösungsvertrag hat sie eine Summe bekommen.
Ein Betrag als Übergangsgeld in höhe von 10.204 E wurde ab 01.04.10 in 4 Raten jeweils in Höhe von 2.551 E bezalt.

Da sie ihren Arbeit selber gekündigt hat, hat sie vom Arbeitsamt eine Sperre bekommen und musste sie sich selber krankenversichern.
Da fäng das Problem, nämlich Berechnung der Bruttolohn für die Beitragsberechnung.
Krankenkasse rechnet wie folgt:
Durchschnittslohn ( 01.04.09 - 01.04.10) 2.940 E
Übergangsgeld monatlich ( ab 01.04.10 ) + 2.551 E
Lohn für Beitragsberechnung 5.491 E

Und die Herrschaft war großzügig und nahm als Basis die
Grenze 3.750 E.

Ist die Berechnung richtig ?
Wenn nicht bitte mit einem Beispiel erklären.

Vielen Dank im Voraus

Verstehe ich das richtig? Ihre Frau hat zum einen eine Summe x gezahlt bekommen und zusätzlich noch das Übergangsgeld? Wurde die ordentliche Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber eingehalten? Nach welchem § erfolgte die Sperrfrist druch das Arbeitsamt?

Verstehe ich das richtig? Ihre Frau hat zum einen eine Summe x
gezahlt bekommen und zusätzlich noch das Übergangsgeld? Wurde
die ordentliche Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber
eingehalten? Nach welchem § erfolgte die Sperrfrist druch das
Arbeitsamt?

Verstehe ich das richtig? Ihre Frau hat zum einen eine Summe x
gezahlt bekommen und zusätzlich noch das Übergangsgeld? Wurde
die ordentliche Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber
eingehalten? Nach welchem § erfolgte die Sperrfrist druch das
Arbeitsamt?

hallo
Kündigungsfrist wurde eingehalten.
Begründung der Sperrfrist : Entlassungsentschädigung § 143a SGB III

Zur Ihrer Information
Mit freundlichem Gruß

Grundsätzlich sind einmalige Entlassungsentschädigungen vom Zeitpunkt Ihres Zuflusses in Höhe des letzten laufenden kalendertäglichen Bruttoarbeitsentgelts einem Zeitraum zuzuordnen, der sich nach der Anwendung des § 143a SGB III ergibt. Das Lebensalter und die Betriebszugehörigkeit ergeben eine %-Zahl, durch die die anzurechende Entlassungsentschädigung festgestellt wird.

Wurde die ordentliche Kündigungsfrist vom Arbeitgeber eingehalten lässt sich über die beitragsrechtliche Zuordnung kein Zeitraum bestimmen (vgl § 5 Abs. 5 Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler). Einmalig gezahlte Entlassungsentschädigungen bleiben in diesen Fällen unberücksichtigt. Der Beitrag muss jedoch nach den Raten in Höhe von 2.551,00 € berechnet werden, ggf. + zusätzliche Einnahmen die Ihre Frau hat, da alle Einnahmen zum Lebensunterhalt bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden.

Was mich an Ihrem Fall allerdings wundert: Eine Sperrfrist nach § 143a SGB III erfolgt nur, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.

Meine Frage war ja wie 2551 E berechnet ?
Krankenkasse Rechnet durschnittseinkommen bis die Ratenzahlung anfängt dann plus 2551 E = ca5490 E.
Das ist meine Meinung falsch. Sie bekommt und bekam keine 5490 E.
Man muss 2551 * 4 Monate = 10204 Euro zu Gesamtbrutto dazu zählen und das Ergebnis durch 16 Monate teilen. Das wäre das Durchschnittliches Einkommen zur Beitragsberechnung. oder ?

mit freundlichem Gruß
I.Koca

Deswegen habe ich ja gefragt, ob Ihre Ehefrau SOWOHL eine Einmalzahlung AUS AUCH eine monatliche Zahlung erhalten hat. So liest es sich nämlich.

Wie schon gesagt, die 2.551,00 € werden in jedem Monat angerechnet, indem diese Rate gezahlt wird. Die Einmalzahlung wird so lange berücksichtigt, wie die normale Kündigungsfrist angedauert hätte. Das bedeutet, dass die Krankenkasse den Einmalbetrag in Höhe des letzten Monatsbruttos für 16 Monate berücksichtigt, also genau so lange, wie Ihre Ehefrau ggf. unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist weiter gearbeitet hätte. Wenn jetzt zusätzlich noch eine Rate gezhalt wird, dann kann es wie in Ihrem Fall passieren, dass die Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 3.750,00 € liegen.