Beitragsberechnung f. freiwillige GKV

Hallo,

ich stehe vor folgendem Problem: Ich schließe gerade mein Lehramtsstudium ab und beginne ab Februar mein Referendariat. In den dazwischen liegenden Monaten werde ich mich (falls ich keine vorübergehende Anstellung finde) freiwillig gesetzlich krankenversichern. Die Beiträge berechnen sich (da ich in Kürze heirate) nach dem Einkommen meines Mannes bzw. der Hälfte davon. Mein zukünftiger Mann ist Angestellter aber privat krankenversichert.
Während des Referendariats bin ich sog. Beamtin auf Widerruf, d.h. ich bin auch dann nicht automatisch gesetzlich versichert, sondern muss mich entscheiden, ob ich mich privat oder freiwillig gesetzlich versichere. In die PKV möchte ich eigentlich nicht, weil ich 1. nicht weiß, was nach dem Referendariat kommt und 2. die Beiträge für mich viel zu hoch sind (bin zwar nicht krank, aber stark übergewichtig).

Meine Frage ist nun, ob die Beiträge für die freiwillige GKV sich nur so lange nach dem Einkommen meines Mannes berechnen wie ich selbst überhaupt kein eigenes Einkommen habe oder ob dies immer mit angerechnet wird? Wird also während des Referendariats nur mein Einkommen angesetzt oder wird auch das Einkommen meines Mannes irgendwie angerechnet?

Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen. Vielen Dank im Voraus! Anna

Hallo!

Die Beiträge sind eigentlich in diesem Fall immer aus der Hälfte des Ehegatteneinkommens zu errechnen.

Wenn eigenes Einkommen erzielt wird, dann berechnen sich die Beiträge aus diesem, MINDESTENS aber wiederum aus dem halben Einkommen des Ehegatten.

Das halbe Ehegatteneinkommen ist jedoch begrenzt auf die Hälfte der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze.

Wenn du ganz sicher gehen willst, würde ich aber in der Satzung deiner Krankenkasse nachlesen, da hier durchaus unterschiedliche Regelungen vorliegen können. Die Satzung kann man sich zuschicken lassen.

Viele Grüße
Florian

Hallo Anna,

Während des Referendariats bin ich sog. Beamtin auf Widerruf,

Dann mußt Du aufpassen. Als Beamtin auf Widerruf hast Du einen Beihilfeanspruch (wahrscheinlich 50 %, je nach Bundesland, Familienstand und Kinderzahl), bekommst aber keinen AG-Zuschuß zur KV.

oder freiwillig gesetzlich versichere. In die PKV möchte ich

Wenn Du Dich also freiwillig gesetzlich versicherst, zahlst Du den Beitrag komplett selber, verlierst darüber hinaus Deinen Beihilfeanspruch.

sind (bin zwar nicht krank, aber stark übergewichtig).

Dann auf jeden Fall ein Angebot machen lassen.

Referendariats nur mein Einkommen angesetzt oder wird auch das

Nur Deines ! Solltest Du nach dem Referendariat arbeitslos werden, müßtest Du über die Arbeitsagentur wieder zurück in die GKV kommen.

Gruß

Nordlicht

Nur Deines ! Solltest Du nach dem Referendariat arbeitslos
werden, müßtest Du über die Arbeitsagentur wieder zurück in
die GKV kommen.

Hallo,

nein, so leicht ist das nicht. Ein Beamter ist nicht versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung und auch während des Studiums lag keine Versicherungspflicht vor.

Es ist also sehr wahrscheinlich, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht besteht und somit die Rückkehr in die ges. KV ausgeschlossen ist (Hartz IV dürfte wohl wegen des Ehegatteneinkommens wegfallen).

Viele Grüße
Florian

nein, so leicht ist das nicht. Ein Beamter ist nicht
versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung und

Im Bereich Arbeitslosenversicherung kenne ich mich nicht aus. Aber analog zur Situation eines auscheidenden Beamten in der GRV müßte er doch auch Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung haben, oder liege ich da ganz falsch ?

Es ist also sehr wahrscheinlich, dass ein Anspruch auf
Arbeitslosengeld nicht besteht

Das kann ich mir eigentlich nicht so ganz vorstellen, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Im Bereich Arbeitslosenversicherung kenne ich mich nicht aus.
Aber analog zur Situation eines auscheidenden Beamten in der
GRV müßte er doch auch Ansprüche aus der
Arbeitslosenversicherung haben, oder liege ich da ganz falsch

Da liegst du falsch. Den Sachverhalt der „Nachversicherung“ gibt es nur in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese wurde im Übrigen nur geschaffen, um Nachteile bei der späteren Rente abzuwenden, wenn der Beamte ohne Anspruch auf Versorgung um Alter ausgeschieden ist. Die Arbeitslosenversicherung kennt diesen Sachverhalt jedoch nicht.

Das kann ich mir eigentlich nicht so ganz vorstellen, lasse
mich aber gerne eines Besseren belehren.

Das darfst du dir aber ruhig vorstellen :smile: Ich hatte schon oft mit Beamtenanwärtern zu tun, die z. B. durch die Anstellungsprüfung gefallen sind und nach Wiederholung der Prüfung vom Dienstherrn nicht übernommen wurden. Die bekamen dann - wenn überhaupt - ALG II! Normales Arbeitslosengeld ist für den Beamten nicht vorgesehen, da dieser eigentlich nicht arbeitslos wird.

Viele Grüße
Florian

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Hallo,

du solltest dir auf jeden Fall ein Angebot eines privaten Krankenversicherers machen lassen. Dafür sprechen zwei Gründe :
bessere Leistungen, und trotz Übergewicht, immer noch niederigere
Beiträge!! Eine private Krankenversicherung für einen Beamtenanwärter
kostet ca. die hälfte des freiwilligen Beitrags in der GKV. Selbst mit
Risikozuschalg steht man da in der Regel besser da. Ausserdem verschenkt
man nicht, wie schon gesagt, die Beihilfe. Nach dem Vorbereitungsdienst
kommts daruf an wies weitergeht : 1. Verbeamtung, 2. Angestelltenverhältnis( Vertretungsstelle ) und 3. Arbeitslosigkeit
Punkt 1 : die PKV wird im " Normaltarif" weitergeführt
Punkt 2 : Pflichtversicherung in der GKV, Ruhen der PKV
Punkt 3 : bei guten PKV gibt es für diese Fälle sehr günstige
Überbrückungsregelungen bis ein Job gefunden wurde.

Also Angebote einholen, beraten lassen, dabei o.g. Punkte klären…
Auf gar keinen Fall in der GKV bleiben!!!

Hawkeye