mal eine allgemeine Verständnisfage zur Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung:
Jemand hat monatlich 400 Euro Einkünfte aus einem Minijob und z.B. 1000 Euro monatliche Zinsen. Wie hoch ist dann der Beitrag zur GKV?
(400€ + 1000€) x 14,3% (ermäßigter Satz) = 200,20€?
Oder werden die 400€ aus dem Minijob nicht berücksichtigt und nur die 1000€ Zinsen?
Anderes Beispiel:
Jemand hat monatlich 401 Euro Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und z.B. 1000 Euro monatliche Zinsen. Wie hoch ist dann der Beitrag zur GKV?
401€ x 14,9% (allgemeiner Satz) = 59,75€?
Kurzes ‚ja‘ oder ‚nein‘ genügt. Bei ‚nein‘ wäre auch noch ein Hinweis darauf, warum, oder eine Beispielrechnung hilfreich.
Falls weitere Angaben erforderlich sind, bitte einfach konkret danach fragen. Ich würde mir dann entsprechende Informationen ausdenken.
Ach ja, die Pflegeversicherung lassen wir der Einfachheit halber mal unberücksichtigt.
Hallo,
dazu muesste man erst einmal wissen wie derjenige überhaupt derzeit krankenversichert ist. Wenn ich davon ausgehe dass er selbst und freiwillig bei einer GKV-Kasse versichert ist dann zählen nur die 1000,00 € Kapitalerträge nicht aber die 400,00 € aus der geringfügigen Beschäftigung, denn dafür zahlt schon der Arbeitgeber seiner Pauschale an die Knappschaft.
Gruss
Czauderna
(400€ + 1000€) x 14,3% (ermäßigter Satz) = 200,20€?
Oder werden die 400€ aus dem Minijob nicht berücksichtigt und nur die 1000€ Zinsen?
Ja, in der KV werden nur die 1000 Euro für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt. In der PV werden beide Einnahmen addiert (der AG zahlt nur Pauschalbeiträge in der KV, aber nicht in der PV). In beiden Zweigen gilt eine Mindesteinnahme von 851 Euro.
Anderes Beispiel:
Jemand hat monatlich 401 Euro Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und z.B. 1000 Euro monatliche Zinsen. Wie hoch ist dann der Beitrag zur GKV?
401€ x 14,9% (allgemeiner Satz) = 59,75€?
Hier besteht Versicherungspflicht als AN in der KV,PV, RV und AlV. In der Gleitzone sind die AN-Anteile bei 401 Euro deutlich geringer als die AG-Anteil. Aufgrund der Gleitzonenberechnung ist auch der Gesamtbeitrag geringer als 59,75 Euro. Der Beitragssatz ist 14,9%.
Alle sonstigen Einnahmen (Miete, Zinsen etc.) sind beitragsfrei.
Gruß
RHW
dazu muesste man erst einmal wissen wie derjenige überhaupt
derzeit krankenversichert ist. Wenn ich davon ausgehe dass er
selbst und freiwillig bei einer GKV-Kasse versichert ist dann
zählen nur die 1000,00 € Kapitalerträge nicht aber die 400,00
€ aus der geringfügigen Beschäftigung, denn dafür zahlt schon
der Arbeitgeber seiner Pauschale an die Knappschaft.
Nun ja, angenommen derjenige war die letzten 20 Jahre in der GKV familienversichert und nimmt nun einen Minijob an und hat zusätzlich geerbt (daher jetzt die Zinsen). Mit der Familienversicherung wird das ja nun nix mehr…
Oder werden die 400€ aus dem Minijob nicht berücksichtigt und
nur die 1000€ Zinsen?
Ja, in der KV werden nur die 1000 Euro für die
Beitragsberechnung zugrunde gelegt. In der PV werden beide
Einnahmen addiert (der AG zahlt nur Pauschalbeiträge in der
KV, aber nicht in der PV).
OK, kann ich mir so vorstellen.
Anderes Beispiel:
Jemand hat monatlich 401 Euro Einkünfte aus nichtselbständiger
Arbeit und z.B. 1000 Euro monatliche Zinsen. Wie hoch ist dann
der Beitrag zur GKV?
Alle sonstigen Einnahmen (Miete, Zinsen etc.) sind
beitragsfrei.
Hier scheint es noch Unstimmigkeiten zu geben: Aus dem voherigen Beitrag von ‚Nordlicht‘ meine ich entnehmen zu können, dass die Zinseinkünfte seiner Meinung nach bei einem ‚normalen‘ Arbeitsverhältnis (nicht Minijob) beitragspflichtig sind?
Habe ich da an seiner Antwort etwas falsch interpretiert oder hat einer von beiden (Nordlicht oder RHW) nicht Recht?
Habe ich da an seiner Antwort etwas falsch interpretiert oder
hat einer von beiden (Nordlicht oder RHW) nicht Recht?
Letzteres.
Und jetzt soll noch die ungestellte Frage „wer von beiden?“ beantwortet werden? ))
Die Antwort steckt in § 226 Absatz 1 SGB V: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__2…
Zinsen sind bei versicherungspflichtig Beschäftigten nicht beitragspflichtig.
Gruß
RHW
Hallo,
das ist korrekt und für die Beurteilung der Familienversicherung zählen beide Einkommenarten, für die Beitragsberechnung zur KV. nur die 1000,00 € (zur Pflegeversicherung wurde hier ja auch schon etwas geschrieben).
Gruss
Czauderna
Man muß zwischen gesetzlich Pflichtversicherten und freiwillig
gesetzlich Versicherten unterscheiden. Insofern können beide
Aussagen richtig sein.
Für mich vielleicht noch zur Erklärung: Zu welcher Gruppe zählt denn ein Beschäftigter, der z.B. 401 Euro verdient und 1000 Euro Zinsen pro Monat hat? Und welche Aussage gilt für diese Gruppe?