Hallo alle Zusammen und schon einmal vielen Dank fürs Lesen meiner Frage und auch für Antworten, die hoffentlich kommen werden.
Wird bei einer Person,(nebenberuflich geringfügig selbständig, Kleinstunternehmer),
die bei einer GKV freiwillig versichert ist,
der Beitragsatz
-aus dem Gewinn, also Einnahmen minus Ausgaben
oder
-aus dem zu versteuerndem Einkommen, welches vom Finanzamt ermittelt wird berechnet?
Ich hoffe ich habe die Frage verständlich formuliert.
Viele Grüße
Jasmin
die bei einer GKV freiwillig versichert ist, der Beitragsatz
-aus dem Gewinn, also Einnahmen minus Ausgaben
Ja, aus dem Gewinn, aber Vorsicht, es gibt einen Mindestbeitrag. Solltest Du unter 355 € pro Monat Gewinn haben, bleibt der Anspruch auf Familienversicherung erhalten (falls Du verheiratet bist).
Hallo,
Grundlage für eine solche Einstufung bildet der Einkommensteuerbescheid
und dort nehmen wir immer den Betrag der dort unter zu versteuerndem
Einkommen steht - nicht mehr und nicht weniger.
Gruß
Czauderna
Hallo Czauderna, jetzt bin ich etwas verwirrt, weil Nordlicht meint die Einstufung wird aus dem Gewinn, also Ausgaben minus Einnahmen berechnet.
Sie sagen nun aus dem Betrag, der bei zu versteuerndem Einkommen im Einkommenssteuerbescheid steht.
???
Was stimmt denn jetzt?
Auf dem Steuerbescheid steht ja als erstes der Puntk:
Einkünfte aus selbständiger Arbeit: xxx Euro
davon werden ja verschiedenen Posten abgezogen, z.B. Sonderausgabenpauschbetrag, abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen etc…
daraus entsteht dann das zu versteuernde Einkommen.
Wird dieser Betrag zur Einstufung genommen oder der Punkt der unter Einkünfte aus selbständiger Arbeit steht?
Vielen Dank schonmal.
Liebe Grüße
Jasmin
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Grundlage für eine solche Einstufung bildet der Einkommensteuerbescheid
und dort nehmen wir immer den Betrag der dort unter zu
versteuerndem Einkommen steht - nicht mehr und nicht weniger.
Also diese Aussage wundert mich jetzt auch. Bei meiner besseren Hälfte fragt die KK immer nach dem Betriebsgewinn. Oder geht es Euch darum, auch zusätzliche Einnahmen zu erfassen ?
Sie sagen nun aus dem Betrag, der bei zu versteuerndem
Einkommen im Einkommenssteuerbescheid steht.
Ich glaube ich verstehe den Unterschied von beiden Aussagen. Wenn nach dem zu versteuernden Einkommen gefragt wird, werden auch andere Einnahmen, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung oder Unterhalt, erfaßt. Ich hatte „Gewinn“ geschrieben, weil die KK meiner besseren Hälfte immer danach fragt, allerdings den kompletten Steuerbescheid hinterher anfordert.
Was stimmt denn jetzt?
Im zweifelsfall, das was Günter schreibt. Er ist der GKV Experte.
Hallo,
bei der Einstufung werden nicht nur die Einnahmen aus dem Gewerbetrieb angesetzt sondern auch alle anderen, wie z.B. Miet- oder Pachterträge und Kapitalerträge. Steuerliche Freibeträge bleiben hier unberücksichtigt.
Gruß
Czauderna