Beitragsberechnung Riester - Kinderzulage

Hallo,

wie bzw. wann muss ich eine Beitragsanpassung beim Riesterbanksparplan durchführen, wenn ich ein Kind bekommen habe?

Beispiel
Einkommen Vorjahr 40000
nur eine Grundzulage bislang auf dem Vertrag.
Geburt Kind: 15.08.2010

Muss die Beitragsanpassung noch in 2010 für das Jahr 2010 gemacht werden

oder muss die Anpassung erst 2011 erfolgen. Ab wann darf ich die Kinderzulage bei den Beiträgen berücksichtigen?
Gruß

87402

Kann im Jahr der Kindesgeburt in Abzug gebracht werden.

Berechnet wird (wie Sie scheinbar schon wissen) auf Basis de Vorjahreseinkommens.

Seit 2008 beträgt die Kinderzulage 300 Euro pro Kind.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Viele Grüße

Claude Burgard
www.burgard-versicherungen.de

Die Kinderzulage fließt bereits für 2010 (aber erst im März 2011) d.h. sie könnten Ihren ZahlBeitrag schon in 2010 reduzieren. Normalerweise erstatten die Banken und Versicherungen den zuviel gezahlten Beitrag in 2011 bzw. verrechnen ihn mit den laufenden Beiträgen.
Ich gehe davon aus, dass sie den Maximalbeitrag abzgl. Zulagen zahlen.
2.100€
-154€ Grundzulage
-300€ Kinderzulage
1.646€

LG

Bitte fragen Sie Ihren Berater, dafür hat er sein Geld schließlich bekommen.

Hallo,

wie bzw. wann muss ich eine Beitragsanpassung beim
Riesterbanksparplan durchführen, wenn ich ein Kind bekommen
habe?

Hallo 87402 … wie einfach … Riester-Bank-Sparplan
da kann doch der freundliche Bankberater helfen … also nix wie hin… da kann er fuer die Provision, die seine Bank verdient hat auch ma’ was bringen…

Beispiel
Einkommen Vorjahr 40000
nur eine Grundzulage bislang auf dem Vertrag.
Geburt Kind: 15.08.2010

Muss die Beitragsanpassung noch in 2010 für das Jahr 2010
gemacht werden

der pfiffige Bankberater hat bestimmt nicht vergessen zu erwähnen, dass die Riester-Zulagen sich am Einkommen des Vorjahres bemessen (wer weisss denn schon im Januar 2010 was er bis Ende 2010 verdient)
Die Frage zur Beitragsanpassung kann er auch beantworten, bzw. die Beitragsdifferenz für eine eventuelle Nachüberweisung in 2010 berechnen… das schafft der bestimmt …

oder muss die Anpassung erst 2011 erfolgen. Ab wann darf ich
die Kinderzulage bei den Beiträgen berücksichtigen?
Gruß

87402

Hallo

ich kann dir nur bedingt helfen die Zulagen bekommst du bereits für das laufende Jahr wo dein Kind geboren wurde.

MfG
Anja

Zu Fragen der Förderung: bei der Bank beraten lassen, welche den Abschluss vorgenommen hat. Die führen dann auch die notwendigen Änderungen durch!

Mit feundlichen Grüßen

Michael Zieren

Hallo

bei der Bank anrufen und einen KInder-Zulagenantag beantragen. Du bekommst 300 EUR ( sofern Kindergeld bezogen wird ) ab 2010. Hotline für weitere Fragen: 03381 21 222 324 Deutsche Rentenversicherung

oder unter: www.tuerk-versicherungen.de

Moin Moin :smile:

Sie müssen jede „förderrelevante Änderung“ unverzüglich Ihrem Riester-Anbieter mitteilen. So auch die Geburt eines Kindes. Nachlesen können Sie das in der Broschüre der „Deutschen Rentenversicherung Bund“ unter folgender Adresse:

[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_71…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_7130/sid_CFD9BFB459B545FF2AB4662B35712E4D/SharedDocs/de/Inhalt/04 Formulare Publikationen/02 info broschueren/05 vorsorge/privatvorsorge von a z.html)

Auf Seite 23 werden Sie dort fündig. Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.

Beste Grüße aus Südniedersachsen
Stephan Heddinga

Hallo,

du erhälst von deinem Anbieter i.d.R. im Januar eine Mitteilung in der du Änderungen (also Kind) melden kannst.
Eine Senkung deines Beitrages kannst du ab sofort beantragen, da du natürlich bereits für 2010 deine Kinderzulage in Höhe von 300 € erhälst.

lg vom chiemsee
Stefan

Hallo 87402,

ich würde Ihr Kind erst in 2011 berücksichtigen, da Ihr Beitrag in 2010 ja für das Einkommen 2009 gezahlt wird. Wenn Ihnen die 300 € Mehrbeitrag zu viel sind, fragen Sie einfach Ihren Banker. Im Zweifel aber immer etwas zu viel bezahlen als die Zulagen risikieren.
Noch ein Tipp: Falls Sie bisher mittelbar förderberechtigt waren, sind Sie durch die Geburt die nächsten drei Jahre unmittelbar förderberechtigt, d.h. Sie müssen in diesen drei Jahren auf jeden Fall 60 € Mindestbeitrag zahlen. Auch wenn z.B. bei den Beiträgen 2012 das Einkommen von 2011 null war!
Alles Gute mit Ihrem Kind!
PS: Eine Frage noch: Warum schließt eine Mutter, welche durch die Geburt eines Kindes doch eine einigermaßen Zukunft erwartet, einen Banksparplan ab, bei dem das gesamte Kapital in Geldwerten liegt und der Zins doch recht überschaubar ist? Sie brauchen mir nicht zu antworten, würde mich aber dennoch freuen, danke.
mfg
MA

Hallo
und erst mal herzlichen Glückwunsch zur Geburt des Kindes. Ich hoffe, Mutter und Kind sind gesund.

Bei Kindern zählt nicht wie beim Einkommen das Vorjahr sondern immer das aktuelle Jahr. Geburt 2010 = Kinderzulage 300€ auch bereits in 2010. Der Eigenbeitrag kann also um die Kinderzulage gesenkt werden. Wichtig ist, das Kind über den Zulagenantrag nachzumelden, damit der Anbieter die Zulage beantragen kann. Dafür hast du aber zwei Jahre Zeit.
Gruß
Lutz

Hallo,

Sie müssen ihren Beitrag nicht ändern…
Bei Ihrem Einkommen würde ich zur Deckung der Versorgungslücke in jedem Fall für volle Förderung einzahlen, also 2100,- (es geht auch minus der Zulage).
Grundsätzlich gilt: Je mehr Sie einzahlen, desto mehr Rente bekommen Sie auch und: Die volle Anrechnung zahlt sich bei Ihrem Einkommen in jedem Fall aus.
Das Kind sollte im Geburtsjahr zählen.
Melden Sie beim Anbieter die Änderungen in den Familienverhältnissen. Möglicherweise müssen Sie einen neuen Zulagenantrag unterschreiben.
Eine Änderung des Zahlbetrages vereinbaren Sie geg. ebenfalls mit dem Anbieter. Sollte der sich weigern, drohen Sie mit Beitragsfreistellung und Unterschrift bei der Konkurrenz…

hallo zurück 87402,

machen sie es sich leicht und teilen sie ihrem berater, wo sie den riestervertrag abgeschlossen haben ihre neue situation mit. ein guter berater wird ihnen mit rat und tat zur seite stehen, denn er weiss ja auch, dass er an ihnen auch was verdient hat.

viel erfolg und gratulation zu dem neuen erdenbürger.
tschüss, dass team von bav-werkstatt.de

Hallo auch!

Die Beitragsberechnung für Riester ist einfach und erfolgt nach folgendem System:

Bruttojahreseinkommen * 4% = Jahresbeitrag Riester.
Dieser Jahresbeitrag wird um die zu erhaltenen Zulagen gekürzt, also Jahresbeitrag Riester abzgl. eigene Zulage und abzgl. Kinderzulagen. Das Ergebnis ist durch 12 zu teilen. Dieser monatliche Beitrag ist dann der Beitrag, der für Riester aufzuwenden ist, um die vollen Zulagen zu erhalten.

Evtl. Änderungen sind im Jahr der Änderung durchzuführen und zwar für das gesamte Jahr!

In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass (aus meiner Erfahrung heraus) die Banken gerne „vergessen“, die Zulagen zu beantragen. Und dann bringt einem der Riestervertrag nicht sehr viel.

MfG
CHK

Hallo zurück!

Das Kind muss im nächsten Jahr berücksichtigt werden, weil für die Zulagen, etc. immer das vergangene Jahr betrachtet wird. Die Zulagen werden nachträglich gezahlt, wenn klar ist, wieviel Du eingezahlt hast.

Hallo,

bitte teilen Sie Ihre Kontaktdaten wie Name, Anschrift, Telefon mit, da ich auf anonyme Anfragen nicht antworten darf.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Meyer

  • Registrierter Versicherungsfachmann (BWV) -
  • Eingetragener Versicherungsmakler (IHK Köln) -

Hallo,

Zugrunde gelegt wird immer das Einkommen des Vorjahres, also Beitrag in 2011 abhängig vom Einkommen von 2010.
Ist zwar bei Kind dazu nicht so toll, weil ja durch Babyjahr niedrigeres Einkommen, aber wenn wieder ins Arbeitsleben eingestiegen wird, gilt das ja auch.

JOs