Hallo,
mal angenommen, jemand ist seit 8 Jahren Selbstständig (allein) mit einem kleinen Laden. In den ersten Jahren liefen die Geschäfte recht gut. Das wurde dann aber über die Zeit immer schlechter. Man könnte von den Einnahmen zwar leben, aber paar Sachen finanzieller Art sind liegen geblieben und dann irgendwann auch verdrängt worden. Dazu gehörte auch die freiwillige GKV. Sozusagen wurden in den letzten Jahren keine/unregelmäßige Beiträge mehr an die GKV entrichtet. Gemahnt hat die GKV regelmäßig.
Jetzt schickt die GKV diesen o.a. Bescheid mit Rückständen in 5 stelliger Höhe.
Zahlbar in 2 Wochen. Ist natürlich vollkommen unmöglich. Das Geschäft soll sowieso aufzugeben werden aber selbst die Restmasse wäre längst nicht dieser Betrag. Wie würde man sich da verhalten?
Angenommen werden kann der Ehemann als nicht Mitglied der GKV (Beamter mit Heilfürsorge)
Als Zusatz noch: Aus schlechtem Gewissen sind seit Zahlungsverzug auch keine Ärzte mehr aufgesucht worden. Also Kosten sind der GKV somit keine entstanden. Das ist bestimmt kein Argument?
Mal angenommen, dieser Fall existiere. Wie würde man sich da verhalten?
Insolvenz anmelden?
Gruß
L
Hallo, wir haben seit dem 1.4.2007 Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Die Kasse hat einen Anspruch auf die Beiträge. Die bleiben auch bei Insolvenz bestehen, da es keine betrieblichen Kosten sind.
Leider wissen wir nicht, wie der Selbstständige eingestuft war. Wahrscheinlich hätte man mit der GKV über die Höhe reden können, wenn sich die wirtschaftliche Lage verschlechtert. Nachträglich wird das natürlich schwieriger.
Man wird die Beiträge in Raten nachzahlen können. Da der Kasse die wirtschaftliche Lage mangels Gesprächsbereitschaft nicht bekannt ist, fordert sie natürlich alles auf einmal.
Wenn der Ehemann freie Heilfürsorge hat, hat die Ehefrau bis zu einem Einkommen von z.B. 16000 EUR (verschieden nach Bundesländern)70% Beihilfe und hätte sich mit nur 30% privat versichern können. Das wäre vermutlich billiger geworden.
Viel Glück
Barmer
Hallo Lisa,
der Ehemann (Beamter mit freier Heilfürsorge) benötigt aber auch eine PKV - Verträge mit Anwartschaftsversicherung + Pflegeversicherung.
Die Ehefrau kann sich bei niedrigem Einkommen zwischen ca 8.004 - 20.450 € gemäß des jeweiligen Beihilferechts des Landes/Bund
mit einer Restkostenversicherung von 30 % (Ausnahme Hessen + Bremen = andere Beihilfesätze) PKV versichern.
Wenn das entsprechende Bundesland mitgeteilt wird - können die genauen Zahlen ergänzt werden.
Gruß Merger
PS: in Deutschland besteht eine Versicherungspflicht - also müssten auf jeden Fall, Beiträge nachgezahlt werden.
Hallo,
so, wie geschildert ist nicht irgend ein Dritter schuld an der finanziellen Misere, außer der Tatsache, dass die Geschäfte eben nicht so gut liefen. Deshalb wurde mangels Masse bestimmte Sachen „verdrängt“,
dazu gehörte dann auch die Kranken- und Pflegeversicherung.
Nun ergibt sich der Umstand dass die Krankenkasse ihr Geld haben will und dies sogar vollkommen zu Recht. Daher wird in diesem Forum die Frage gestellt ob nun, eben wegen dieser Forderung der Kasse Insolvenz angemeldet werden muss oder soll.
Ich denke, dass bevor die Frage gestellt wurde, der oder die Fragesteller sich eine Wunschantwort zurechtgelegt hat und nun gerne die Bestätigung lesen möchte.
Bevor ich da konkret eine Antwort gebe eine Gegenfrage -der Fragesteller ist selbständig, d.h. er arbeitet ebenfalls im Auftrag eines oder mehrerer Kunden - was macht er denn, wenn er für seine
Tätigkeit von den Kunden kein Geld erhält ??
Ich will damit nur sagen - hier kann es als Antwort kein „ja“ oder „nein“ geben, sondern allenfalls das Gespräch zwischen Kunden und Kasse um eine beiderseitige vertretbare Regelung zu finden.
Ein Rechtsanspruch gegenüber der Kasse auf Stundung, Minderung oder gar Erlass besteht nicht.
Gruss
Czauderna