Beitragseinzug durch den Fiskus

Hallo!

Ein Mensch gründet eine Religionsgemeinschaft. Es gibt Mitglieder, schriftlich niedergelegte Glaubensgrundsätze, die Sache ist nach allen Regeln der Kunst organisiert und es gibt sogar hauptberufliche in den Glaubensgrundsätzen und ihrer Auslegung ausgebildete Mitgliedsbetreuer mit eigens entworfener Berufstracht. Diese Leute zelebrieren Namensgebungen, Trauungen und Beerdigungen im Sinne der Glaubensgemeinschaft, treiben Jugendarbeit u. v. m… Dies alles kann natürlich nur funktionieren, wenn die Mitglieder Beiträge entrichten. Noch mehr Verwaltung möchte der Religionsstifter vermeiden und so kommt er auf die Idee, die Beiträge vom Finanzamt einziehen zu lassen und darüber hinaus vom Staat zu verlangen, an den Universitäten Fakultäten zur Ausbildung der Mitgliedsbetreuer einzurichten und natürlich zu bezahlen. Der Religionsstifter begründet sein Ansinnen damit, daß der Fiskus die genannten Aufgaben auch für die katholische und evangelische Kirche wahrnimmt.

Angenommen, die ausgiebige Suche nach Ausflüchten Prüfung ergibt, daß es sich um eine lupenreine Glaubensgemeinschaft handelt, bei der Gemeinnützigkeit vorliegt und kein auf Gewinnerzielung ausgerichtetes Unternehmen. Ferner ergab die Überprüfung die vollständige Abwesenheit aller Praktiken, die manche dubiose Sekte kennzeichnet.

Keine Frage, der Wunsch des Religionsstifters wird abgebügelt. Aber welche rechtliche Begründung wird dafür herhalten?

Gruß
Wolfgang

Wolfgang!

Du auch!!!

Das war bisher jetzt gar nicht Brauch!

Nö,nehmen wir nicht an! Warum auch?
Kommt gar nicht aus unserem Bauch!

Gruß!

Horst

Hi Wolfgang,

wenn der Fiskus für jede Religion die Kirchensteuern/Tempelsteuern kassieren wollte, würde der Verwaltungsaufwand wohl zu groß werden.
Sekte/ christliche Freikirche/ griechisch-othodox / russisch-orthodox / judäisch/ islamisch / buddhistisch / Naturgottheiten / etc. pp.

Und dann gibt es bei allen noch jeweils verschiedene Abspaltungen.
Wer soll da dann noch durchblicken.

Bei den christlichen Hauptkirchen ist es einfach.
Es gibt seit alters her den „Kirchenzehnt“.
Solange die Kirche selbst noch weltliche Macht hatte, hat sie ihn auch selbst kassiert. Irgendwann einmal ging dieses Inkasso auf den weltlichen Herscher über…

Gesetz ? Gewohnheitsrecht seit einigen Jahrhunderten

Ist ähnlich wie der aktuelle Generationenvertrag mit Rente und so…
jeder kennt den Generationenvertrag, er wurde aber weder schriftlich fixiert noch irgendwie formuliert…
Woher kommt dieses Wissen ?

Man kann die Staatsdiener aber auch durch Computer & co ersetzen.

Mitglieder der Kirche geben ihre Kontodaten an und an jedem 1. des Monats werden die Kirchenbeiträge vom Konto abgebucht.
Arbeitsaufwand (nachdem alles eingerichtet wurde) 1x Knopf drücken und alles online übertragen… maximal 1 Stunde im Monat.

Wenn das aus diversen Gründen nicht möglich ist.
Man mache es wie der VdK:
Ortsgruppe, Bezirksleitung
Ortsgruppe sammelt von den Mitgliedern ein, Bezirksleitung sammelt von den Ortsgruppen ein.
Alles ist ehrenamtlich. Wenn schon ein Verein das so macht, kann es eine Kirche schon dreimal.

Auch in der katholischen Kirche (z.B.) gibt es Verwaltungsstrukturen.
Gemeinde, Diozöse, Erzbistum, Vatikan

Auch eine Kirche will geregelt und strukturiert sein, damit allgemeine Regeln herrschen können.
Sonst ist es keine Kirche sondern … irgendwas anderes.

gesegnete Grüße wünscht
BigJohn

Keine Rechtsberatung, nur ein Überblick
Hallo Wolfgang,

ich will ein wenig an Deiner Fragestellung vorbei antworten, zumal ich mich auch schon im Hinblick auf türkischen oder französischen Laizismus - strikte Trennung von Kirche und Staat - gefragt habe, warum ich als Agnostiker es dulden soll, dass der Staat den gehorsamen Diener, Kassenwart und Vollstrecker der beiden Hauptkirchen macht. Auch hab ich mal gehört, dass sogar glaubensfreien Arbeitslosen Kirchensteuer pauschal gestohlen wird …(?)

Wie auch immer, hab mich sachkundig gemacht mit dem Gedanken, dass wir Deutschen wohl so ziemlich die einzgen braven Deppen sind in Europa, die das dulden.

Weit gefehlt von mir Naivling; ein wohlinformierter und wohltuend formulierender Dr. Jens Petersen von der EKD - Evangelische Kirche in Deutschland - listet lesbar, also nicht synchronoptisch, auf, wie in Europa der Kultverein-Obulus vom Kult-Anhänger entrichtet wird:
http://www.ekd.de/EKD-Texte/steuer/steuer5.html

Diese ausführliche hervorragende Darstellung beantwortet vielleicht Deine Frage andersrum: Es sind schon so viele Bestimmungen zementiert, dass es schwer würde/wird, etwa durch die Humanistische Union, diese zu ändern. Jedoch Gegenbeispiel Italien + Spanien, Zitat:

In Italien und Spanien können sich die Steuerzahler seit 1990 bzw. 1998 entscheiden,
ob 0,8% (Italien) oder 0,5% (Spanien) der Lohn- bzw. Einkommensteuer
kirchlichen oder :anderen sozialen oder kulturellen Zwecken zufließen sollen.
(Quelle:s.o.)

Ja, ich weiss, hilft Dir in Deiner Sache vielleicht nicht viel weiter,
aber gut, dass wir darüber gesprochen haben.

mfg:stuck_out_tongue:it
[gotzeidank.atheist]

Hallo!

Vielen Dank für den Hinweis auf den interessanten Aufsatz mit den Gepflogenheiten im Rest Europas.

Mir geht es mit meiner Frage um Art. 140 GG bzw. Art. 137 der Weimarer Verfassung. Nach der Verfassung haben wir keine Staatskirche, faktisch gibt es sie dennoch. Gemäß Verfassung geht den Staat das Glaubensbekenntnis des einzelnen Bürgers nichts an, wobei ein Widerspruch in der Verfassung auftaucht, weil Abfragen des Glaubensbekenntnisses zu statistischen Zwecken erlaubt ist. Der Verfassung ist ohne weiteres zu entnehmen, daß Glauben und seine Organisation keine hoheitlichen Aufgaben sind und explizit steht in der Verfassung, daß Glaubensgemeinschaften ihre Verwaltung und sonstige Angelegenheiten selbst zu regeln haben.

Dies vorausgeschickt, halte ich den Kirchensteuereinzug sowie Ausbildung und Bezahlung beträchtlicher Teile des kirchlichen Personals durch den Fiskus für verfassungswidrig. Die einschlägige Lobby ist mit dem Staat eng verwoben, so daß es zu einer tatsächlichen Trennung von Staat und Kirche ohne weiteres nicht kommen wird.

Die Vorschriften der Verfassung werden so lange ignoriert, bis die Zustände unhaltbar werden. Vermutlich werden die Zustände unhaltbar, wenn 257 (oder wie viele auch immer und täglich neue) Glaubensgemeinschaften genau die gleichen Rechte wie röm.-kath. und ev. Kirche beanspruchen und vom Fiskus verlangen, daß Personal ausgebildet, bezahlt und mit Pensionen versehen wird und selbstverständlich die Finanzämter das Inkasso der Beiträge zu übernehmen haben. Nehmen wir an, ein Religionsstifter trägt dieses Ansinnen an geeigneter Adresse vor. Mit welcher rechtlichen Begründung erfolgt die Ablehnung?

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

war schon irgendwie klar, dass Deine blauäugige Frage
das Problem per Negativum beleuchten sollte :wink:

Deine Bedenken sind auch meine …

Versuch’s mal über die Humanistische Union, z.B.
http://www.humanistische-union.de/themen/srw/
dort auch Publikationen zum Thema. Aber ich meine,
vor einer europaweiten Angleichung wird sich nix bewegen.
Die kommt aber bestimmt. So gegen 2360 …

mfg:stuck_out_tongue:it
[antikirch]

PS:

Mit welcher Begründung?

  1. Das war schon immer so.
  2. Das hats noch nie gegeben.
  3. Da könnte ja jeder kommen.