Warum kann die GKV ihre Beiträge nach der Erteilung des Steuerbescheides nachträglich zu ihren Gunsten anpassen bzw. neuberechnen und dem Versicherten steht dieses Recht bei einem schlechteren Steuerergebnis, was eine Vergünstigung der Beiträge zur Folge hätte, nicht zu?
Wie argumentiert man bei einem anstehendem Rechtsstreit, ist diese Regelung (SGB) nur zugunsten der GKV mit dem
GG vereinbar??
Sind für jede Hilfe sehr dankbar und veröffentlichen gern weitere Details zu unserem Fall.
Danke! Michael Piekarek, trend zoo center köthen