Beitragserhöhung - außerordentliche Kü?

Hallo zusammen,

wenn eine Rechtschutzversicherung die Beiträge erhöht und auf das Recht zur außerordentlichen Kündigung hinweist: was würde im Falle der Kündigung mit Rechtsstreitfällen, die aktuell noch am laufen sind, passieren?

Danke + Gruß,
Sonja

das Recht zur außerordentlichen Kündigung hinweist: was würde
im Falle der Kündigung mit Rechtsstreitfällen, die aktuell noch am laufen sind, passieren?

Nichts, wenn die Versciehrung die Dckung zugesagt hat, ändert die Kündigung nichts daran.

hallo nordlicht,

ganz sicher?? in diesem fall könnte man also getrost die versicherung kündigen und einen deutlich günstigeren anbieter wählen und die gekündigtge RSV müsste die fälle weiterhin abwickeln? gibt es die erfahrung, dass die fallabwicklung dann „schleppender“ verläuft?

danke + gruß,
sonja

Hallo,
vor allem muss dem neuen Versicherer der Vorschaden bei den Antragsfragen gemeldet werden. Es ist nicht unüblich, dass dies auf die Prämienhöhe Einfluß hat.
An der Regulierung dürfte sich eigentlich nichts ändern. Aber Firmen und Menschen sind halt unterschiedlich und das trifft auch für Rechtsschutzversicherer und deren Mitararbeiter zu …
Viele Grüße
Andreas

Plural ???

was würde im Falle der Kündigung mit Rechtsstreitfällen, die aktuell noch am laufen sind, passieren?

Hallo Sonja,

hmmm, da mußte ich mir doch mal die Augen reiben!

Mehrere Rechtsschutzfälle „am Laufen“ und da will jemand wegen Beitragserhöhung kündigen? Der Rechtsschutzversicherer wird seinem Kunden auf Knien danken! Für einen Rechtsschutzversicherer ist es schwieriger einen schadenträchtigen Kunden loszuwerden als z.B. für einen Haftpflichtversicherer.

Für die Leistung der Versicherung ist der Zeitpunkt der „Störung des Rechtsfriedens“ entscheidend. Zu diesem Zeitpunkt muss Deckung bestehen. Das ändert sich nicht mit einer späteren Kündigung.

Wenn man bei einem anderen Versicherer einen Antrag stellt, muss man die Vorversicherung und -schäden angeben. Bei mehreren Fällen in den letzten Jahren (oder aktuell) werden die einen Schadenspiegel des Vorvertrages verlangen. Darin ist jeder Fall aufgelistet nebst dem Betrag, den die Versicherung leisten (bezahlen) mußte. Bei mehreren laufenden Fällen ist eher zu erwarten, dass eine Ablehnung kommt. Auf jeden Fall sollte man in einem solchen Fall die Annahme abwarten bevor man die Kündigung abschickt.

Viele Grüße
Oliver H.
Versicherungsmakler

Hallo,

ja, Arbeitsrecht ist manchmal eben sehr langwierig wenn der frühere AG ausstehende Löhne nicht bezahlt… und irgendwann kann halt auch mal was Neues dazukommen!

Egal… Aber dann bleiben die fiktiven Versicherungsnehmer wohl lieber bie der bestehenden RSV…

Danke + Gruß,
Sonja

ja, Arbeitsrecht

Hallo Sonja,

hatte schon vermutet, dass es um Arbeitsrecht geht. Da zahlt erstinstanzlich jeder seine Kosten selbst und es passiert häufig, dass aus einem Konflikt gleich mehrere RS-Fälle resultieren. Eine etwas unrühmliche Rolle spielt dabei auch, dass manche Anwälte gern mal ein frisches AZ anlegen.

Ohne etwas unterstellen zu wollen … neuer Fall = neue RVG-Pauschalen :wink:

Wenn das sowieso die RSV bezahlt, ist es dem Mandanten meist egal. Der denkt in den seltensten Fällen daran, seinen Vermittler zu fragen (oder selbst nachzuschauen), unter welchen Bedingungen der Versicherer kündigen darf. Und dann findet man ganz sicher keinen Neuen.

Viele Grüße
Oliver H.