Hallo,
als vor ein paar Tagen die Rechnung der Kfz-Versicherung kam stellte ich fest, daß die Beiträge erhöht wurden ohne dies vorher angekündigt zu haben. Mit all den anderen Sachen wie Schadensfreiheitsklasse, Regioanklasse, etc. ist dies auf den ersten Blick nicht ersichtlich.
Nun hab ich zwar in so einem Fall die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung, wenn ich davon aber nicht Gebrauch mache, muß ich dann den höheren Betrag zahlen oder kann ich schriftlich dagegen Widerruf einlegen und den alten Beitragssatz zahlen?
Vielen Dank bereits im Voraus,
Roland
Hallo,
Auch hallo,
als vor ein paar Tagen die Rechnung der Kfz-Versicherung kam
stellte ich fest, daß die Beiträge erhöht wurden ohne dies
vorher angekündigt zu haben.
Was erwartest du denn da? Eine Vorabrechenung vor der Rechnung? Die Rechnungen kommen ja jetzt schon mindestens einen Monat vor Fälligkeit, wenn der Beitrag sich erhöht, damit du Kenntnis davon erlangst!
Mit all den anderen Sachen wie
Schadensfreiheitsklasse, Regioanklasse, etc. ist dies auf den
ersten Blick nicht ersichtlich.
Dann wird sich wohl der Tarifbeitrag erhöht haben.
Nun hab ich zwar in so einem Fall die Möglichkeit der
außerordentlichen Kündigung,
Genau, und damit man Zeit hat sich nach einer neuen Versicherung bis zum 1.1. um zu sehen hast du jetzt schon deine Rechnung
wenn ich davon aber nicht
Gebrauch mache, muß ich dann den höheren Betrag zahlen oder
kann ich schriftlich dagegen Widerruf einlegen und den alten
Beitragssatz zahlen?
Natürlich kannst du das, nur wird es dir nichts bringen weoil dein Versicherer dann den rest anmahnt. Aaaaaaber du kannst mal bei deiner Kontaktperson (Makler, Vermittler, Vertreter…) anrufen und fragen, ob er/sie denn neue Tarife breithält und diese mit dir mal durchrechnet. Evtl. sind diese neuen Tarife ja günstiger. Dann bitte den netten Menschen, deinem Vertrag diese aktuellen Bedigungen zugrunde zu legen. Dann kannst du bei deiner Versicherung bleiben und hast evtl. Geld gespart.
Vielen Dank bereits im Voraus,
Oh, gerne doch
Roland
Michael
Hallo,
als vor ein paar Tagen die Rechnung der Kfz-Versicherung kam
stellte ich fest, daß die Beiträge erhöht wurden ohne dies
vorher angekündigt zu haben.
warum ankündigen? beitragsanpassungsklausel
Nun hab ich zwar in so einem Fall die Möglichkeit der
außerordentlichen Kündigung,
genau
wenn ich davon aber nicht
Gebrauch mache, muß ich dann den höheren Betrag zahlen
ja
kann ich schriftlich dagegen Widerruf einlegen und den alten
Beitragssatz zahlen?
nein, aus welcher rechtsgrundlage?
grüße
andreas sokol
Danke Euch beiden für die schnelle Antwort. Dachte halt Beitragserhöhungen müßten vorher angekündigt werden, drum meine Frage. Werde Deinen Vorschlag, Michael, in die Tat umsetzen und schauen was dabei rauskommt.
Hallo,
je nach Erhöhung kann das auch einfach die neue Versicherungssteuer sein.
Gruß
Andreas