Beitragserhöhung für Vereinsneumitglied rechtens?

Hallo,

jemand beantragt im Dezember 2008 die Aufnahme in einen Verein für das darauf folgende Jahr ab dem 1.1.09.

Mitte Dezember wird ihm schriftlich mitgeteilt:

„…als Beitrittsdatum haben wir den 1.1.09 vermerkt. Der Jahresbeitrag für die von Ihnen beantragte Mitgliedschaft beträgt 300 Euro. Die Mitgliedsbeiträge sind bis zum 15.3. jeden Jahres fällig.“

Im Januar 09 findet laut Satzung die Hauptversammlung statt. Es wird eine Beitragserhöhung für das Jahr 2009 in Höhe von 30 Euro auf 330 Euro beschlossen.

Ist das Neumitglied an die Beitragserhöhung für 2009 gebunden oder braucht er für das Jahr 2009 nur 300 Euro zu bezahlen?

Hallo,

Im Januar 09 findet laut Satzung die Hauptversammlung statt.
Es wird eine Beitragserhöhung für das Jahr 2009 in Höhe von 30
Euro auf 330 Euro beschlossen.

wenn die Satzung das so vorsieht (es ist auch so üblich), und alles sonst erfüllt ist, insbesondere die Versammlung beschlußfähig war, wird man wohl den geänderten Beitrag bezahlen müssen.
Evtl. sollte man anregen, daß in die Schreiben an die Neumitglieder ein Satz wie „vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung“ aufgenommen wird und eine Ausfertigung der Satzung übergeben wird.

Cu Rene