Hi Marco,
die KK mit unterschiedlichen Sätzen O/W hatten lt. Gesetz 2 Betriebsnummern. Die BKK Hoesch sagt nun einfach alt: 2 Betriebsnummern, neu 1 Betriebsnummer = Fusion zweier Kassen, dito: kein Sonderkündigungsrecht.
Und das wird dann wohl wirklich erst ein Gericht entscheiden.
Gruß,
Micha