Beitragserhöhung im Fitnessstudio? Kündigung

Guten Tag,
hat jemand ähnliche Erfahrungen mit seinem Fitnesstudio gesammelt und kann mich informieren, wie seine Erfahrungen sind?
Es geht um 2 Punkte:

  1. Ich suche Informationen dazu, in welcher Höhe man Mitgliedserhöhung akzeptieren muss bzw. ob man
  2. eine Änderung der Leistung hinnehmen muss?

Könnte man einen Fitnesstudiovertrag kündigen, wenn eine einseitige Beitragserhöhung vorliegt? Laut AGB/BGB ist das möglich. Wo finde ich Informationen darüber, ob es bestimmte Bedingungen/Einschränkungen für eine Kündigung gibt? Also, angenommen es geht um eine Mitgliedschaft (2 Jahresvertrag) in einem Fitnessclub mit einem monatlichen vereinbarten Betrag von 59,95. Der Betrag ist laut Vertrag ein Inclusiv-Tarif und schliest alle Leistungen (u.a. ein Handtuchservice) mit ein. Es werden im Vertrag keine Einzelleistungen mit Einzelpreis aufgeführt, sondern alle Leistungen mit inclusiv in den monatlichen Mitgliedsbeitrag eingeschlossen.

Der monatliche Betrag wird ohne Vorankündigung erhöht und ein erhöhter Beitrag von 61,95 vom Konto eingezogen. Der Betrag hat sich verändert, weil eine Einzelleistung, der Handtuchservice, teurer geworden ist. Der Kunde des Fitnessstudios erhebt Einspruch gegen die Beitragserhöhung.

Nach dem Widerspruch folgt die Kündigung des Vertrags mit Hinweis auf die AGB und die einseitige Beitragserhöhung. Kündigung des Vetrags wird aber nicht stattgegeben mit der Begründung: Mitgliedsbeitrag hat sich ja nicht erhöht, sondern nur die Leistung „Handtuchservice“ und die ist optional und kann abgewählt werden.

Kann das sein, dass durch solch ein Trick, das Kündigungsrecht ausgehebelt wird? Müßte man nicht einen neuen Vertrag erhalten, wenn sich Leistungen ändern oder muss man solche Leistungsänderungen im Vertragsrecht einfach hinnehmen? Wer hat Erfahrung?

Wer hat denn gekündigt? Das Studio oder das Mitglied? Ich habe das so verstande, das, wenn es in den AGBs drinsteht, dass erhöht werden kann, dann ist das auch kein Kündigungsgrund.