vor ein paar Wochen hat mir meine Haftpflichtversicherung die
Beitragsrechnung für das nächste Jahr geschickt.
Diese war um 5,49 Euro als die vom letzten Jahr. Die
Versicherung selbst hat nicht explizit erwähnt, dass sie den
Beitrag erhöht hat.
Hat sie wahrscheinlich auch nicht. Wahrscheinlich handelt es sich um eine Beitragsanpassung gem. § 8 III AHB, die treuhänderisch festgesetzt wird und den VN nicht zur Kündigung berechtigt.
Ich habe dennoch den Vertrag mit sofortiger Wirkung wg.
Beitragserhöhung gekündigt.
Die Versicherung lehnt die sofortige Kündigung ab, weil
angeblich keine Beitragserhöhung stattgefunden habe.
s.o.
Ich meine aber, wohl.
s.o.
Wer hat Recht?
Wahrscheinlich die Versicherung.
Und: Sollte ich einen Anwalt einschalten?
Wenn Deine RSV eine Erstberatung übernimmt (vorher abklären), soll der nochmal drüberschauen.
Hat sie wahrscheinlich auch nicht. Wahrscheinlich handelt es
sich um eine Beitragsanpassung gem. § 8 III AHB, die
treuhänderisch festgesetzt wird und den VN nicht zur Kündigung
berechtigt.
Also in § 9 AHB steht ausdrücklich, dass gerade die Fälle
des § 8 III AHB zur Kündigung berechtigen !!!
Mein Tipp:
Versicherung anrufen, um Missverständnis auszuschließen.
Warum soll das keine Erhöhung sein ? Vielleicht wurde Versicherungsumfang erhöht?, vielleicht hast Du aus Versehen mit einer noch älteren Rechnung verglichen ? etc. Irgendein
Argument werden die ja haben, warum das keine Erhöhung sein soll.
Schnell prüfen, ob billigere Versicherung für gleiche
Leistung zu bekommen - dabei individuelle Risiken klären:
Kinder, Auslandsaufenthalt, vermieteter Wohnraum, Segeln,
Surfen, Mietsachen mitversichert, Öltank, Ehrenamt etc.
Neue Versicherung abschließen.
Noch innerhalb der Monatsfrist: (Nochmal) Kündigen per Einschreiben mit Rückschein. Lastschriftermächtigung widerrufen,
ggf. innerhalb von 6 Wochen von der Bank zurückfordern.
Also in § 9 AHB steht ausdrücklich, dass gerade die Fälle
des § 8 III AHB zur Kündigung berechtigen !!!
Ja, aber NUR, wenn sich die Prämie um mehr als 5 % erhöht. Davon war ich jetzt mal bei 5,49 € nicht ausgegangen und wollte es nicht unnötig verkomplizieren.
Also in § 9 AHB steht ausdrücklich, dass gerade die Fälle
des § 8 III AHB zur Kündigung berechtigen !!!
Ja, aber NUR, wenn sich die Prämie um mehr als 5 % erhöht.
Davon war ich jetzt mal bei 5,49 € nicht ausgegangen und
wollte es nicht unnötig verkomplizieren.
Fast, die 5%-Schwelle gilt für die Versicherungsunternehmen (VU). Stark vereinfacht dürfen die VU’s unter 5% nicht erhöhen, somit liegt auch keien Beitragsanpassung vor. Eine Ausnahme stellt die Versicherungssteuererhöhunhg zum 01.01.07 dar, dies ist keine Kündigungsgrund, da dies nicht auf § 8 III AHB basiert.
Aber, um zur Ausgangsfrage zurück zu kommen, eine Erhöhung der Versicherungssteuer liegt derzeit nicht vor, also definitv bei dem VU nachfragen, warum der Beitrag nun höher ist.
Fast, die 5%-Schwelle gilt für die Versicherungsunternehmen
(VU).
Bitte??? Was heißt denn hier „Fast“? Deine Aussage ist genauso richtig wie meine, hat aber mit meiner doch gar nichts zu tun.
Also: Unter 5 % entfällt die Prämienangleichung, über 5 % hat der VN Kündigungsrecht.
Ich habe Dein Aussage so interpretiert, als ob der Kunde nachrechnen müsste, ob die Erhöhung unter oder über 5% ist, um das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen.
Gruß
CM
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jeder kann mal etwas übersehen, aber Deine Aussage:
„Wahrscheinlich handelt es sich um eine Beitragsanpassung gem. § 8 III AHB, die treuhänderisch festgesetzt wird und den VN nicht zur Kündigung berechtigt“
war definitiv falsch. Das galt es zu berichtigen.
Gruß, trobi
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