Beitragserhöhung wegen HV-Schaden

Hallo Forum,

ich habe im Oktober 2002 mit dem Kfz. einen Schaden verursacht. Mit der neuen Beitragsrechnung 2003 bin ich vom ursprünglichen SF 5 auf SF 1/2 abgestiegen.
Im Ergebnis bedeutet das eine Beitragserhöhung in der Haftpflicht p.a. von rund EUR 86.

Der Schaden belief sich nach Aussage des Geschädigten jedoch nur etwa EUR 116.

Nun hat sich die Versicherung nach Abschluss der Regulierung nicht mehr bei gemeldet.

Kann ich auf irgendeine Weise meinen alten SF 5 behalten, z.B. indem ich dem Versicherung der erbrachte Versicherungsleistung zurückzahle ?
Ich habe heute erst gehört, dass dies wohl innerhalb von 6 Monaten möglich sein soll, in den Versicherungsbedingungen jedoch nichts dazu gefunden.

Für Eure Hilfe dankbar verbleibe ich

mit Grüssen aus dem Norden

Björn

lieber björn,
eine kurze auskunft für dich, aber eine gute:
es ist möglich !!!
so wie du es gehört hast, ist es richtig. du kannst der versicherung den schaden zurückbezahlen. und wirst dann so behandelt, als hättest du keinen schaden gemeldet. geht aber nur in k-haftpflicht- nicht in kasko !!!
gruß
oliver