Hallo Forum,
ich habe im Oktober 2002 mit dem Kfz. einen Schaden verursacht. Mit der neuen Beitragsrechnung 2003 bin ich vom ursprünglichen SF 5 auf SF 1/2 abgestiegen.
Im Ergebnis bedeutet das eine Beitragserhöhung in der Haftpflicht p.a. von rund EUR 86.
Der Schaden belief sich nach Aussage des Geschädigten jedoch nur etwa EUR 116.
Nun hat sich die Versicherung nach Abschluss der Regulierung nicht mehr bei gemeldet.
Kann ich auf irgendeine Weise meinen alten SF 5 behalten, z.B. indem ich dem Versicherung der erbrachte Versicherungsleistung zurückzahle ?
Ich habe heute erst gehört, dass dies wohl innerhalb von 6 Monaten möglich sein soll, in den Versicherungsbedingungen jedoch nichts dazu gefunden.
Für Eure Hilfe dankbar verbleibe ich
mit Grüssen aus dem Norden
Björn