Beitragserstattung ges. Rentenversicherung

Moinsen,

im Archiv bin ich leider nicht fündig geworden und auch nicht bei Tante Gugel.

Unter bestimmten Voraussetzung ist es ja möglich, sich die bereits selbst getragenen Beitragszahlungen in die Deutsche Rentenversicherung erstatten zu lassen.

Mal angenommen, man ist seit 12 Jahren Beamter auf Lebenszeit, hat Zivildienst gemacht, 3 Jahre studiert und 3 Monate einen sozialversicherungspflichtigen Job gehabt. Besteht die Möglichkeit, sich die Beiträge erstatten zu lassen (wird nicht der Megabatzen sein…)? Aber um die Höhe geht es auch nicht, sondern ob überhaupt.

Welche Vor- und welche Nachteile bestehen, wenn man die Erstattung beantragt? Wann macht es Sinn? Wann nicht?

Vielen Dank für Antworten!
e

Hallo,

eine Beitragserstattung ist in diesem Fall möglich (§ 210 SGB V zum Nachlesen).

Erstattet werden nur die Arbeitnehmeranteile in diesem Fall für die 3 Monate einer Beschäftigung. Für Studium und Zivi gibt es keine Erstattung.

Viele Grüße

Florian

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Macht es überhaupt Sinn? Welche Vor- und Nachteile hätte es?

Viele Grüße
e

Hallo,

in diesem Fall macht es meines Erachtens schon Sinn, da aufgrund der bisher gespeicherten Versicherungszeiten gar kein Rentenanspruch bestehen würde. Dass noch einmal Beitragszeiten hinzukommen, schätze ich auch eher als unwahrscheinlich ein.

Nachteile sind für mich hier nicht ersichtlich.

Grüße
Florian

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Nein, davon ist tatsächlich auszugehen, dass derjenige seinen Beamtenstatus aufgeben wird.

Vielen Dank für die Antworten!

Hallo,

will kein Erbsenzähler sein.
Aber nicht SGB V, sondern SGB VI, nur falls einer nachschaut.

Gruß Woko

Hi, denk aber dran, dass Du mit einem Minijob und Rentenoption auch die Arbeitgeberbeiträge sichern und später eine (kleine!) Rente erreichen kannst.

Caio

Sorry, meine SGB-VI Zeiten sind schon eine Weile her und irgendwie brennt sich immer das ein, was man jeden Tag macht. Danke für die Berichtigung :smile:

Ja, das ist durchaus möglich aber bitte auch bedenken, dass diese Rente dann auf die Beamtenpension angerechnet wird. Ob sich das wirklich lohnt…?

Hallo Floh,
wäre das so, dass die Rente dann auf die Pension angerechnet wird? e hat da ja mal null Plan von.
Mal abgesehen davon, dass derjenige mit Sicherheit nicht noch nebenher oder auch danach noch einen Minijob annehmen wird. Es ist wohl kaum davon auszugehen, dass er-sie-es die 60 Monate noch voll bekommt. Wenn doch, und er-sie-es auch zur Rentenbeitragszahlung optiert, würde dann diese Rente auf die Pension angerechnet? Wie würde das im Groben gehandhabt?
Viele Grüße
e

Hallo,

es kommt zu einer (evtl. auch nur teilweisen) Anrechnung der Rente auf die Pension. Ist aber seeeehhhr kompliziert. Wenn’s wirklich intessiert: § 55 Beamtenversorungsgesetz

Grüße

Florian

Dankeschön!!! - owT
owT

Hallo,

je nach Alter des Bea kann sich da noch viel ergeben. Bei Dienstunfähigkeit ist er vielleicht froh drum.

Realistriert als Pflichtzeiten sind m.W. bereits Zivildienst (15M? 18M?) und 3M Job, sind 18-21M, Rest noch 29-32M, Rentenoption bei Miniminijob z.B. 50 EUR/M wird von mind. 155 EUR/M berechnet, ergibt eine selbst zu zahlende Rentenaufstockung von jährlich etwa monatlich knapp 30 EUR, in 32M also knapp 1000 EUR Eigenanteil. Bei nur 10 EUR Zusatzrente (da werden dan auch die Anrechnungzeit für Schulbesuch berücksichtigt!) und knapp 10 Jahren Bezug ist das wieder herin. Sollte mal zur Rentenberatung gehen und sich das ausrechnen lassen.

Ich kenne jedenfalls einige ältere Frauen, die sich jetzt seeehr darüber ärgern, dass sie sich in jungen Jahren die Rentenbeiträge haben erstatten lassen.

Ciao