Frage zu den Zeiten der Beschäftigung für die Berechnung der allgemeinen Wartezeit von 60 Monaten. Zählen nur die vollen Monate oder auch die Tage bei Beginn/Ende der Beschäftigung im Monat (Bsp.: 01.01.98-15.06.98, 19.10.2007-18.10.2008)? Und wenn zeitgleich neben der normalen Beschäftigung noch eine geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung ausgeübt wird, zählt diese Zeit extra?
Hallo, nun, angebrochene Minate zählen wie volle Monate, aber solche Monate, in denen neben einer versicherungspfl. Beschäftigung auch eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wurde, zählen nicht doppelt.
bei Frauen: wichtig sind die Kindererziehungszeiten, sie zählen zur Wartezeit!
falls sie nicht erfüllt ist und Sie bis zum 65. Jahr noch Zeit haben: nehmen Sie eine geringfügige Beschäftigung an und verzichten Sie auf die Versicherungsfreiheit. bei einem Verdienst von 400 Eur zahlen Sie dabei 19,60 Eur , bei einem geringeren Verdienst entspr. weniger und haben einen vollwertigen Pflichtbeitrag für die Wartezeit. auch falls Sie schon 65 sind, können Sie so die Wartezeit erfüllen, bekommen dann die Rente, wenn Sie 60 Monate voll haben- rentiert sich, wenn Sie gesund sind und vorauss. alt werden.
falls Sie Kindererziehungszeiten haben und trotzdem keine Wartezeit, so können Sie nach § 208 die Wartezeit mit frw. Zeiten zu erleichterten Bedingungen erfüllen, nachfragen!!! näheres unter www.drv-bund.de unter den Publikationen- minijob- midijob.
Gruß
Marot