Hallo,
die Mitteilung der Priv. KV gibt für 2014 an, als Beitragsrückerstattung:
Auszahlung 783,63 EUR--------------Meldebetrag* 629,19 EUR
(*gemäß ESTG § 10 Abs 1 Nr 3)
Fragen:
Was bedeutet dies für die Anlage Vorsorgeaufwand der Steuererklärung, dort Zeile 33?
Welcher der beiden Beträge ist einzutragen?..und wieso?
Woraus resuliert die Differenz der Beträge?
Danke vorab! und LG
living free