Beitragserückerstattung priv KV: Meldebetrag nach ESTG § 10 Abs 1 Nr 3

Hallo,

die Mitteilung der Priv. KV gibt für 2014 an, als Beitragsrückerstattung:

Auszahlung 783,63 EUR--------------Meldebetrag* 629,19 EUR
(*gemäß ESTG § 10 Abs 1 Nr 3)

Fragen:
Was bedeutet dies für die Anlage Vorsorgeaufwand der Steuererklärung, dort Zeile 33?
Welcher der beiden Beträge ist einzutragen?..und wieso?

Woraus resuliert die Differenz der Beträge?

Danke vorab! und LG
living free

Servus,

das wäre jetzt nützlich zu wissen, ob die Beiträge selber (steht auf dem gleichen Zettel) auch nicht als Sonderausgaben abziehbare Anteile enthalten, wie das bei privaten Krankenversicherungen oft der Fall ist. Dann wäre es unmittelbar einleuchtend, dass auch die Erstattung nur teilweise die Sonderausgaben mindert.

Schöne Grüße

MM

EKsT 2014

Hallo Aprilfisch.

Nun, auf diesem Blatt steht nix diesbzgl.
Aber ich habe noch ein Ähliches vom Vorjahr (kommt wohl immer erst im Juni), das ich für 2014 wohl noch erhalten werde - auf diesem sind dann auch Hinweise für die Steuererklärung mit Zeilenangabe fürs Formular.

In 2013 war der erstattete Gesamtbetrag 786,63 und (davon wohl) der „erstattete Gesamtbetrag für die Gesamtabsicherung in der KV“ dann die 629,43 EUR.
Darüber, also bei den 629,43, steht dann Zeile 33 bzw 34 für die EkSt Erkl.

Somit ist wohl die Antwort auf meine Frage fürs aktuelle Jahr wohl, dass der geringere Betrag 629,19 in die Erklärung muss. Richtig?

LG + Danke.
living free

Moin!

Der Beitrag für eine private PKV ist aufzuteilen. In einen Teil der dem Leistungsniveau der gesetzlichen KV entspricht (das ist unpräzise formuliert, das weiß ich, aber ich will dass man es auch versteht) und in extra Leistungen: Chefarztbehandlung, 1-Bett-Zimmer, usw…

Der erstgenannte Teil ist steuerlich anders abzugsfähig wie der zweitgenannte. Für den erstgenannten Teil gibt es keinen Höchstbetrag im Rahmen der Berechnung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen, für den zweitgenannten Teil gibt es einen Höchstbetrag der abzugsfähig ist.

Erstattungen der Krankenkasse sind auch in die beiden Bereiche aufzuteilen.

Gruß derschwede77