Hallo alle zusammen,
nehmen wir mal folgenden Fall an:
Vater V meldet seinen minderjährigen Sohn S in einem Verein an; über V’s Konto laufen die Beitragszahlungen an den Verein.
Dann trennen sich V und Mutter M, S lebt zwischenzetlich bei M.
V löst nun sein Konto auf, ein weiterer Beitragseinzug ist nicht mehr möglich. Eine Kündigung der Mitgliedschaft im Verein für S liegt nicht vor, S ist also weiterhin Mitglied.
Frage: An wen muss der Verein die Beitragsforderungen richten ? An V, der S angemeldet hat oder an M als die jetzige Erziehungsberechtigte ?
Was meint Ihr ?
Danke schon mal im voraus.
Grüße, Björn.