Beitragsforderungen für Verein

Hallo alle zusammen,

nehmen wir mal folgenden Fall an:
Vater V meldet seinen minderjährigen Sohn S in einem Verein an; über V’s Konto laufen die Beitragszahlungen an den Verein.
Dann trennen sich V und Mutter M, S lebt zwischenzetlich bei M.
V löst nun sein Konto auf, ein weiterer Beitragseinzug ist nicht mehr möglich. Eine Kündigung der Mitgliedschaft im Verein für S liegt nicht vor, S ist also weiterhin Mitglied.

Frage: An wen muss der Verein die Beitragsforderungen richten ? An V, der S angemeldet hat oder an M als die jetzige Erziehungsberechtigte ?

Was meint Ihr ?

Danke schon mal im voraus.

Grüße, Björn.

an V! owt.
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