Hallo,
gerade beschäftigt mich folgender hypothetischer Fall:
eine Ehefrau ist über ihren Ehemann in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Nun hat die Ehefrau ein Einkommen von 400 EUR aus Vermietung. Zusätzlich nimmt sie einen 400 EUR Job an. Fällt sie dann aus der Familienversicherung raus ? Soweit ich weiß, ist seit 2006 die Greinze bei EUR 350,-- monatlicher Verdienst. Aber zählt der 400 EUR Job auch ? Den muß man ja - soweit ich weiß - nicht beim Finanzamt angeben. Vielen Dank.
Gruß, Hans
Hallo,
gerade beschäftigt mich folgender hypothetischer Fall:
Mit was man sich alles hypothetisch befassen kann!
eine Ehefrau ist über ihren Ehemann in der gesetzlichen
Krankenversicherung mitversichert. Nun hat die Ehefrau ein
Einkommen von 400 EUR aus Vermietung. Zusätzlich nimmt sie
einen 400 EUR Job an. Fällt sie dann aus der
Familienversicherung raus ? Soweit ich weiß, ist seit 2006 die
Greinze bei EUR 350,-- monatlicher Verdienst. Aber zählt der
400 EUR Job auch ? Den muß man ja - soweit ich weiß - nicht
beim Finanzamt angeben. Vielen Dank.
Nicht beim Finanzamt - hat nichts mit der Kasse zu tun - da sind alle Einnahmen anzugeben! Mit der Einnahme aus Vermietung und Verpachtung ist Sie bereits aus der Familienversicherung raus - wenn es monatlich ist (muss man eigentlich immer so unpräzise Fragen stellen?) Mit dem 400 Euro Job ist Sie noch nicht aus der Familienversicherung raus! Ein Euro mehr p.a. reicht dann aber!
Thorulf Müller
Fällt sie dann aus der Familienversicherung raus ?
Das steht zu fürchten.
Soweit ich weiß, ist seit 2006 die Greinze bei EUR 350,–
monatlicher Verdienst.
Ich bin der Meinung es sind 345,00 €. Diese Grenze gilt auf jeden Fall bei Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit. Es liegt nahe, dass sie auch für Einnahmen aus Vermietung gilt.
D.h. die Vermeiterin muß schnell noch 12 x 55 € Kosten produzieren, da nicht die Einnahmen zählen, sondern der Gewinn.
Aber zählt der 400 EUR Job auch ?
Der zählt nicht dazu.
Hallo,
Sorry wegen der unpräzisen Fragen, aber es geht ums Prinzip. Habe ich das richtig verstanden: der 400 EUR Job (solange es unter 400 EUR ist) ist immer außen vor ??? D.h. zählt nicht als Einnahmen im Sinne der beitragsfreien Mitversicherung ?
Für die Einnahmen aus der Vermietung: gilt da die gleiche Rechnung wie beim Finanzamt: Gewinn=Einnahmen-Ausgaben
Gruß, Hans.
Das mit
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Hallo,
wenn ausschließlich Einnahmen aus Arbeitnehmerverhältnissenerzielt werden ist die Grenze 400,00 € - bei anderen Einnahmearten sind es
345,00 €. Zusammengerechnet werden beide trotzdem, also. z.B.
300,00 € Arbeitnehmereinkünfte und 150,00 € Vermietung und Verpachtung
bedeuten Ende der Familienversicherung.
Gruß
Czauderna
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Hallo an Alle die geantwortet haben,
Vielen Dank für Euren Input.
Gruß, Hans
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