Beitragsfreie BU wieder aufleben lassen?!

Im Jahre 1999 habe ich eine BU beitragsfrei stellen lassen um eine neue bei der gleichen Versicherung abzuschließen (wollte damals keine Risiko LV dabei haben). Der Vertreter hat mir damals gesagt, dass die Angaben aus Antrag 1 (von 1992) für die neue BU übernommen werden können, ohne erneute Überprüfung. Und das obwohl sich in der Zwischenzeit einige Punkte bei mir gesundheitlich verschlechtert hatten (Meniskus OP, etc.). Da ich nun baue, bin ich doch mißtrauisch geworden und habe bei der Versicherung nachgefragt ,ob das damals so „ok“ war. Konsequenz: Kündigung meiner BU durch die nicht korrekt beantworteten Gesundheitsfragen.

Da ich mich durch Rückenbeschwerden, etc. im Moment schwer tue eine Versicherung zu finden, die mich vorbehaltslos nimmt, meine Frage:

Kann ich meinen beitragsfreien Vertrag wieder zu den Bedingungen aus 1992 wieder aufleben lassen? Oder ist das wie eine Art Kündigung?

Danke + Gruß
Markus

Hallo,
naja. Aufleben und Aufleben ohne Gesundheitsfragen sind schon zwei paar Stiefel. Mir kommen 11 Jahre zu lange vor, als das das nochmal gehen sollte. Kommt aber auf die Vertragskonstellation an, die Du im Detail nochmal posten solltest. Z.b. war es eine Kapital-LV mit Zusatzversichern, oder eine Risiko-LV mit Zusatzversicherung oder oder oder. und wie schaut es mit den Bedingungen des Vertrages aus?

Eines aber mit Sicherheit: Lasse dich von diesem Vertreter nicht mehr beraten, so oder so hat er dir mit den Tipps keinen Gefallen getan.
Andreas

Hallo Markus,
das ist das Problem mit den Ausschließlichkeitsvertretern. Sie haften nicht für ihre kriminelle Beratung.
Ich empfehle Dir, dich an die Versicherung zu wenden, denen den Vorfall genau zu beschreiben und zu verlangen, dass die alte BU mit Risiko wieder in Kraft tritt. Grund: ihr Vertreter hat Dich wissentlich falsch beraten. Zeuge war doch Deine Frau? Die war doch sicher beim Gespräch dabei , oder?
Ergebnis: die Gesellschft muss einlenken. Wenn nicht, wende´Dich an das Bundesamt für Finanzdienstleistungen (Hallo marco: heisst das jetzt so?). Wenn das nichts hilft: Anzeige wegen Betrug. Hast sehr gute Chancen. Der AG des AV muss für seine Vertreter gerade stehen.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

ja, das Amt heißt so…

für mich stellt sich aber mehr die Frage: Liegt hierbei eine grobe Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor? Wann sind die Beschwerden eingetreten? Haben Sie damals eine Relevanz gehabt?

Etc.

Nicht genug, um die Frage zu klären. :smile:

Gruß
Marco

Hi Raimund,

aber klar gibt es auch da eine Beraterhaftung. Der Berater ist dran bei ner Falschberatung, meistens ist es nur so, dass die Gesellschaft ihn von der Haftung freistellt und einspringt. Problem dabei, wie eigentlich immer, ist der Nachweis.

Andreas

Hallo Markus,

wenn ich das richtig verstehe, hast du eine bestehende BU beitragsfrei stellen lassen und dafür eine andere neue BU Versicherung beim gleichen Vertreter abgeschlossen???

Ganz großes ? Warum das ganze?

Zu deinem Einwand sehe ich das Problem der Beweisführung. Hat dich dein Vertreter gefragt, ob sich seit 1992 Veränderungen deines Gesundheitszustandes ergeben haben? Hast du deinem Vertreter gesagt, das sich Änderungen ergeben haben??

Ich denke, das sich die Versicherung nur dann auf einen Vergleich (mehr wird nicht herrausspringen) einigen wird, wenn der Vorgang in 1999 so suspekt ist, das man auf eine Bereicherung des Vertreters schließen kann und das du natürlich genug Druck machst.

Gruß

Martin

@ Martin

ja, so ist es. Ich hatte mit Ende 20 kein Interesse an einer Risiko LV und wollte daher eine reine BU abschließen. Da hat er mir das so angeboten. Heute weiß ich auch, dass dies ein Fehler war.

Ich denke auch, dass es keine Sinn macht, da noch mal nachzufassen, da es zu lange her ist und dann Aussage gegen Aussage steht. Auf so eine Auseinandersetzung habe ich auch ehrlich gesagt keine Lust, weil die sich sicher sehr lange hinziehen wird.

@ Andreas
Das war eine Risiko LV + BU

@ all
Auch wenn es nicht die erhoffte Antwort war, Danke für die schnellen Antworten

Markus

@ Martin

ja, so ist es. Ich hatte mit Ende 20 kein Interesse an einer
Risiko LV und wollte daher eine reine BU abschließen. Da hat
er mir das so angeboten. Heute weiß ich auch, dass dies ein
Fehler war.

Hallo Markus,
wer hat die Gesundheitsfragen eingetragen? Du oder dein Berater? Ich will darauf hinaus, das du schon eine Chance hättest, wenn nachzuweisen wäre, das der Berater seiner Pflicht nicht nachgekommen ist.

Gruß
Martin