Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage, die mir die Allianz-Versicherung und unser Steuerberater unterschiedlich beantwortet haben.
Vielleicht kann jemand Licht ins Dunkel bringen.
Mein Mann und ich sind beide privat krankenversichert.
Ich überlege jetzt, auf eine 80%-Stelle zu wechseln, da ich dann in die GKV wechseln kann.
Ziel: Während der (geplanten) Elternzeit bis zu 3 Jahre beitragsfrei versichert zu sein.
Die Allianz sagt, dass geht nur, wenn mein Mann auch einer GKV angehört. Ist das richtig?
BITTE keine Moralpredigten! Ich versuche gerade v.a., die Sachlage zu verstehen.
Danke,
Mightbee
Hallo,
bei einem Wechsel in die GKV muss Krankenversicherungspflicht
vorliegen. Die Mitgliedschaft krankenversicherungspflichtiger
Beschäftigter bleibt während der Elternzeit für die Dauer von
max. drei Jahren beitragsfrei erhalten wenn auch das Beschäftigungsverhältnis weiterbesteht.
Das was der Stb. oder die PKV meint, gilt nur für freiwillig
Versicherte.
Gruss
Czauderna
Hallo,
Danke für die schnelle Antwort!!
D.h. aber, dass ich unabhängig von der Versicherung meines Mannes beitragsfrei in der GKV bleiben kann, wenn ich im Erziehungsurlaub bin (solange ich meinen Job nicht kündige).
Vorausgesetzt, ich bin zu Beginn der Elternzeit in einer GKV versichert, richtig??
Danke,
Mightbee
Du kannst in die GKV zurückwechseln wenn Du wieder versicherungspflichtig wirst. Die Bedingungen wären mit Deiner 80% Stelle erfüllt. Das Kind wird aber sehr wahrscheinlich privat versichert werden müssen, wenn das Gehalt Deines Mannes die BBG über übersteigt.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo BillGehts,
willkommen im Club - Die Aussage mit dem 80% Job ist so nicht
richtig, denn 80% des bisherigen Bruttos können immer noch mehr als
die Krankenversicherungspflichtgrenze sein - diese Anmerkung ist
nicht lehrerhaft gemeint sondern nur wegen der Ordnung.
Gruss
Günter Czauderna
DANKE AN ALLE!!! (o.w.T.)
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